Gericht kippt Stadtratswahl in Saarbrücken: Neuwahl angeordnet
- Ein AfD-Mitglied hat die Saarbrücker Stadtratswahl erfolgreich angefochten. (Symbolbild)
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Saarbrücken. Die Wahl zum Saarbrücker Stadtrat muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet.
Das Gericht in Saarlouis verpflichtete das Landesverwaltungsamt, eine neue Wahl anzusetzen. Hintergrund ist eine Klage eines AfD-Mitglieds. Seine Partei war 2024 nicht zur Wahl zugelassen worden.
Das Landesverwaltungsamt hatte den Wahlvorschlag der AfD zurückgewiesen. Nach Ansicht der Behörde lagen zwei Wahlvorschläge vor. Eine Mehrfachbewerbung ist nach dem Wahlrecht unzulässig.
Das Oberverwaltungsgericht bewertete den Vorgang anders. Nach Einschätzung der Richter lag am Ende nur ein gültiger Wahlvorschlag vor. Der erste Vorschlag sei zuvor wirksam zurückgenommen worden. Dadurch habe kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung bestanden.
Berufung vor Gericht erfolgreich
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage noch abgewiesen. In der Berufung bekam der Kläger nun Recht.
Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Möglich bleibt eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Zweite gekippte Wahl im Saarland
Es ist bereits die zweite erfolgreiche Wahlanfechtung durch die AfD im Saarland innerhalb kurzer Zeit.
- Im Juni 2025 erklärte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 für ungültig.
- Auch dort war die Partei zuvor nicht zur Wahl zugelassen worden.
Mit der aktuellen Entscheidung muss nun auch die Wahl zum Saarbrücker Stadtrat neu organisiert werden. Wann die Neuwahl stattfindet, steht noch nicht fest. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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