Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz: Nachfrage bleibt gering

Bisher ist die Zahl der neuen Flussbestattungen überschaubar (Symbolbild) | Foto: Carsten Rehder/dpa
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Rheinland Pfalz. Flussbestattungen sind seit Herbst erlaubt. Doch die neue Bestattungsform wird bislang nur selten genutzt. Nach Angaben von Bestattern und Behörden bleibt die Nachfrage im Land überschaubar.

Seit rund neun Monaten dürfen Aschenurnen in ausgewählten Flüssen beigesetzt werden. Mehrere Dutzend solcher Bestattungen hat nach eigenen Angaben das Unternehmen Rheinbestattung Mainz organisiert. Die Firma war die erste im Land mit entsprechender Genehmigung und arbeitet als Dienstleister für Bestatter.

Die Fälle stammen aus verschiedenen Regionen. Darunter Mainz und Umgebung, die Region Worms, Kaiserslautern, Landau sowie Teile des nördlichen Rheinland Pfalz. Häufig gebe es eine persönliche Verbindung der Verstorbenen zum Wasser. Einige seien etwa als Kapitäne auf dem Rhein gefahren.

Neue Bestattungsform bleibt eine Nische

Nach Einschätzung von Bestattern wird die Flussbestattung dennoch eine seltene Wahl bleiben. „Die Flussbestattung bleibt auf jeden Fall eine Nische“, sagt Unternehmer Sebastian Trüb.

Auch Ulrike Grandjean vom Bestatterverband Rheinland Pfalz berichtet von geringer Nachfrage. In ihrem Betrieb in Trier habe es bislang keine konkrete Anfrage gegeben. Lediglich eine Totenfürsorge Verfügung enthalte den Wunsch nach einer Flussbestattung.

Genehmigungen für Rhein, Mosel und Lahn

Die Bestattungen müssen zuvor von Behörden erlaubt werden. Im Norden des Landes ist dafür die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz zuständig.

Bislang wurden dort 31 Flussbestattungen genehmigt

  • 15 Genehmigungen für die Mosel
  • 15 Genehmigungen für den Rhein
  • 1 Genehmigung für die Lahn

Für die Saar wurde noch kein Antrag gestellt. Einen großen Ansturm habe es nach Behördenangaben bisher nicht gegeben.

Auch im Süden des Landes sind die Zahlen gering. Die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd meldet bislang vier Genehmigungen für Bestattungsunternehmen. Ein weiterer Antrag wird noch geprüft.

Regeln für Urnen wurden gelockert

Zu Beginn gab es praktische Probleme bei der Auswahl geeigneter Urnen. Nach dem Gesetz müssen sie sich im Wasser auflösen. Ursprünglich war vorgeschrieben, dass die Urne sofort aus Zellulose bestehen und sich direkt auflösen muss.

Inzwischen wurde die Regel präzisiert. Der Auflösungsprozess muss erst beginnen, sobald die Urne mit Wasser in Kontakt kommt. Neben Zellulose sind nun auch Materialien wie Zucker, Gelatine oder Algen Biopolymere erlaubt.

Wichtig bleibt, dass die Urne nach dem Absenken sofort untergeht und nicht an der Oberfläche treibt oder ans Ufer gespült wird. Bestatter müssen die Eigenschaften der Urne heute lediglich im Antrag bestätigen.

Die Anpassungen gelten als praktische Erleichterung für die Branche. An der insgesamt geringen Nachfrage nach Flussbestattungen hat sich bislang jedoch wenig geändert. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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