Evangelische Kirche Hessen-Nassau: AfD-Mitglieder künftig von Kirchenämtern ausgeschlossen

Christiane Tietz ist die Präsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). (Archivbild) | Foto: Helmut Fricke/dpa
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Darmstadt. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau dürfen Menschen mit extremistischen Positionen künftig keine leitenden Ehrenämter mehr übernehmen. Die Synode der EKHN hat dafür eine Änderung der Wahlordnung für Kirchenvorstände beschlossen.

Konkret gilt nach Angaben der Kirche eine Mitgliedschaft in der AfD als Ausschlusskriterium für die Wahl in solche Gremien. Das Gebiet der EKHN umfasst Südhessen sowie Teile von Rheinland Pfalz.

Neue Regeln für Kandidaten

Nach dem Beschluss sind Personen nicht wählbar, wenn sie

  • extremistische Positionen vertreten
  • antisemitische oder rassistische Ansichten äußern
  • andere menschenverachtende Haltungen vertreten
  • Mitglied in Organisationen mit solchen Positionen sind

Kirchenpräsidentin Christiane Tietz erklärte, wer ein kirchliches Amt übernehme, müsse die „Gottebenbildlichkeit eines jeden Menschen“ anerkennen. Wer Gruppen von Menschen abwerte oder diskriminiere, erfülle nicht die notwendige Loyalität gegenüber den Grundwerten der Kirche.

Kirchliche Angebote bleiben für alle offen

Die neue Regelung betrifft ausschließlich die Wahl in leitende Ehrenämter wie Kirchenvorstände. Angebote der Kirche wie Gottesdienste oder Seelsorge stünden weiterhin grundsätzlich allen Menschen offen, betonte die Kirchenleitung. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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