Chefwechsel bei Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Dietz geht
- Die Landespflegekammer soll sich für Belange und Interessen von Pflegefachkräften in Rheinland-Pfalz einsetzen. (Symbolfoto)
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Mainz. Die Pflegekammer Rheinland Pfalz stellt ihre Geschäftsführung neu auf. Geschäftsführer David Dietz verlässt die Kammer nach anhaltender Kritik an der Arbeit der Organisation.
Wie die Kammer mitteilte, übernimmt ab Sonntag, 1. Juni, vorübergehend der Diplom Pflegewirt Thorsten Müller aus Ludwigshafen die Leitung der Geschäftsstelle.
Als Grund für den Wechsel nennt die Kammer unterschiedliche strategische Vorstellungen über die künftige Ausrichtung. Vorstand und Dietz hätten sich einvernehmlich und in freundschaftlicher Atmosphäre darauf verständigt, getrennte Wege zu gehen.
Seit Monaten Kritik aus der Mitgliedschaft
Der Personalwechsel erfolgt in einer Phase anhaltender Kritik vieler Mitglieder. Die seit 2016 bestehende Pflegekammer steht seit Monaten unter Druck. Zahlreiche Pflegefachkräfte fühlen sich nach eigenen Angaben nicht ausreichend vertreten. Zudem stößt die Pflichtmitgliedschaft weiterhin auf Widerstand.
Zusätzlichen Unmut hatte eine Mitgliederbefragung ausgelöst. Sie musste kurz nach dem Start unter anderem wegen technischer Probleme abgebrochen werden. In der Folge stellten einige Kritiker sogar die Existenz der Kammer grundsätzlich infrage.
Gerichtsurteil und Druck aus dem Ministerium
Für weitere Belastung sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Mehrere Pflegefachkräfte hatten gegen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2025 geklagt. Das Gericht gab den Klagen statt und stellte teilweise erhebliche Mängel beim Vorgehen der Kammer fest.
Auch das rheinland pfälzische Gesundheitsministerium schaltete sich ein. Minister Clemens Hoch bestellte die Kammerspitze im Frühjahr zu einem Gespräch und verlangte ein Zukunftskonzept. Erste eingereichte Unterlagen wurden vom Ministerium als nicht ausreichend bewertet.
Ende April stellte das Ministerium klar. Sollte die Pflegekammer keine überzeugenden Schritte zur Aufarbeitung der Situation vorlegen, könnten Maßnahmen der Rechtsaufsicht folgen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, einen Beauftragten einzusetzen. Dieser könnte dem Vorstand der Kammer vorübergehend vorangestellt werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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