Ausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz: Das machen die Chefs
- 14 Fachausschüsse mit je zehn Mitgliedern werden im Landtag von Rheinland-Pfalz gebildet. (Archivfoto)
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Mainz. Viele politische Entscheidungen in Rheinland Pfalz werden nicht zuerst im Plenum sichtbar, sondern in den Fachausschüssen des Landtags vorbereitet. Dort prüfen Abgeordnete Gesetzentwürfe im Detail und bereiten Beschlüsse für die Abstimmung im Parlament vor.
Nach einer ersten Beratung im Plenum werden Gesetzentwürfe in der Regel an den zuständigen Ausschuss überwiesen. In Rheinland Pfalz gibt es 14 solcher Fachausschüsse. Sie befassen sich unter anderem mit Themen wie Inneres, Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft. Auch Arbeit, Soziales, Familie und Jugend, Finanzen sowie Recht und Verbraucherschutz gehören zu den festen Zuständigkeitsbereichen.
Hier wird die Detailarbeit der Politik gemacht
Die Ausschüsse gelten als zentrale Arbeitsgremien des Landtags. Dort klären Abgeordnete fachliche Fragen und bereiten Entscheidungen vor, die später im Plenum getroffen werden. Nach ihren Beratungen sprechen sie Empfehlungen aus. Das kann Zustimmung zu einem Gesetzentwurf sein oder auch eine Ablehnung.
Ein Gesetz oder politisches Vorhaben kann auch in mehreren Ausschüssen beraten werden. In diesem Fall übernimmt ein Gremium die Federführung.
Experten liefern zusätzliche Einschätzungen
Ausschüsse können zudem Anhörungen beschließen. Dabei werden externe Fachleute eingeladen, um zusätzliche Einschätzungen zu liefern. Die Fraktionen benennen dafür meist Personen, die ihre jeweiligen Positionen fachlich unterstützen.
Kontrolle der Landesregierung
Neben der Vorbereitung von Gesetzen haben Ausschüsse eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung. Sie können Ministerien auffordern, über bestimmte Themen zu berichten.
Nach der Landesverfassung kann jedes Mitglied eines Landtagsausschusses verlangen, dass die Regierung zu Beratungsgegenständen Auskunft erteilt.
Welche Rolle der Ausschussvorsitz hat
Der Vorsitz eines Ausschusses hat eine besondere Bedeutung. Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzungen und bereitet sie vor. Dazu gehört auch das Aufstellen der Tagesordnung.
Wenn Mitglieder der Landesregierung im Ausschuss berichten, unterliegen sie während der Sitzung der sogenannten Ordnungsgewalt des Vorsitzes. Auch das ist in der Landesverfassung festgelegt. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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