Asyl-Regeln in Rheinland-Pfalz: Land plant schärfere Kontrollen

Innenstaatssekretär Herber (CDU) kündigte von der neuen Landesregierung angedachte Schritte in der Asylpolitik an. (Archivfoto) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Innenstaatssekretär Herber (CDU) kündigte von der neuen Landesregierung angedachte Schritte in der Asylpolitik an. (Archivfoto)
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Mainz. Für Bewohner von Landesaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz sollen künftig strengere Anwesenheitsregeln gelten. Das Land plant nach dem Inkrafttreten des neuen europäischen Asylsystems mehrere Änderungen in der eigenen Asylpolitik.

Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) kündigte in Mainz an, die Frist zu verkürzen, ab der Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung des Landes als abgängig gelten. Bisher ist das in Rheinland-Pfalz der Fall, wenn sie mehr als drei Tage nicht mehr in der Einrichtung waren. Künftig soll die Frist bei zwei Tagen liegen.

Was die kürzere Frist bedeutet

Wer als abgängig gemeldet wird, wird nach Angaben des Landes der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet. Außerdem erhalten diese Personen keine staatlichen Leistungen mehr.

Das Innenministerium nannte dazu Zahlen aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. In dem vom Ministerium genannten Zeitraum vom 5. Februar bis 5. August wurden rund 1290 Menschen als abgängig erfasst. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind demnach ausreisepflichtig.

Neue Software soll Datenlage verbessern

Eine neue Software soll nach Angaben Herbers künftig helfen, die Datenlage in den Einrichtungen zu verbessern. Dabei gehe es darum, wie Menschen in den Einrichtungen besser kontrolliert werden könnten und wie verhindert werden könne, dass sie die Einrichtungen unkontrolliert verlassen. Der Innenausschuss des Landtags soll sich am Donnerstag, 3. September, mit dem Thema befassen.

Geplant sind nach Angaben des Innenministeriums vor allem diese Schritte:

  • Die Abgängigkeitsfrist in Landesaufnahmeeinrichtungen soll von drei auf zwei Tage verkürzt werden.
  • Abgängige Personen sollen weiter an Polizei und BAMF gemeldet werden.
  • Eine neue Software soll Abläufe und Daten in den Einrichtungen verbessern.
  • Rheinland-Pfalz will die Voraussetzungen für ein Sekundärmigrationszentrum schaffen.

Sekundärmigrationszentrum in bestehender AfA geplant

Herber verwies auf das in Kraft getretene Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz Geas. Dadurch werde der Aufbau sogenannter Sekundärmigrationszentren möglich. Rheinland-Pfalz wolle die Voraussetzungen für ein solches Zentrum schaffen. Es soll in einer bestehenden Aufnahmeeinrichtung des Landes Platz finden.

Gedacht sind diese Zentren für Geflüchtete, die zuerst in einem anderen europäischen Land EU-Boden betreten haben. Betroffen sind auch Menschen, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist oder die dort bereits einen Schutzstatus erhalten haben.

„Diese Menschen werden wir dann mit möglichen mehr verfahrenssichernden Maßnahmen belegen und dann in Einrichtungen unterbringen, um sie wieder zurückzuführen in die Länder, die zuständig sind“, sagte Herber.

Das Innenministerium betonte, Rheinland-Pfalz nutze die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch Geas, um Verfahren besser zu steuern und Pflichtverletzungen konsequenter zu begegnen. Genannt wurden verschärfte Meldeauflagen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und in bestimmten Fällen eine sogenannte Asylverfahrenshaft. Für solche Schritte müsse aber stets der Einzelfall betrachtet werden, sagte Herber. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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