AfD will gegen Verfassungsänderung klagen
- Die Abgeordneten des alten Landtags treffen sich in Mainz. (Archivbild)
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Rheinland Pfalz. Im Landtag in Mainz steht eine Änderung der Landesverfassung bevor, die das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen erschweren soll. Dagegen will die AfD-Fraktion mit einer Normenkontrollklage vorgehen.
Die Fraktion kündigte an, die geplante Anhebung des Quorums überprüfen zu lassen. Nach ihrer Darstellung würden damit Oppositionsrechte eingeschränkt. Zudem sieht sie einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Mehr Stimmen für Untersuchungsausschüsse nötig
Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90 Die Grünen wollen das notwendige Quorum im rheinland pfälzischen Landtag von derzeit 20 auf 25 Prozent anheben. Mit der Änderung sollen Untersuchungsausschüsse künftig nur mit einem größeren Teil der Abgeordneten eingesetzt werden können.
Nach Darstellung der drei Fraktionen entspricht diese Regelung der Praxis im Bundestag sowie in mehreren anderen Bundesländern. Ziel sei es, zu verhindern, dass das Parlament durch eine Vielzahl von Untersuchungsausschüssen blockiert wird.
AfD sieht gezielte Einschränkung der Opposition
Die AfD begründet ihre geplante Klage auch mit Aussagen aus der jüngsten Landtagssitzung. In der mündlichen Begründung des Antrags habe ein Redner der Grünen einen direkten Bezug zur AfD hergestellt. Aus Sicht der Fraktion deute dies darauf hin, dass die Änderung faktisch auf die größte Oppositionsfraktion ziele.
Nach der Landtagswahl ist die AfD im Parlament so stark vertreten, dass sie mit dem bisherigen Quorum von 20 Prozent allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen könnte. Die Fraktion hatte angekündigt, mögliche Ausschüsse zur Corona Politik des Landes sowie zum Thema Sonderurlaub für Landesbeamte prüfen zu wollen.
Abstimmung im Landtag am Mittwoch
Die endgültige Abstimmung über die Verfassungsänderung ist für Mittwoch, 6. Mai, im Landtag in Mainz vorgesehen. Die angekündigte Normenkontrollklage soll nach Angaben der AfD erst in den kommenden Wochen ausgearbeitet und anschließend beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz eingereicht werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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