AfD-Antrag in Rheinland-Pfalz abgelehnt: Das bedeutet das Urteil

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Normenkontrollantrag der AfD abgewiesen. (Archivbild) | Foto: Andreas Arnold/dpa
  • Der Verfassungsgerichtshof hat einen Normenkontrollantrag der AfD abgewiesen. (Archivbild)
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Koblenz. Für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz bleibt die neue Kontrolle bei Landtagsmitarbeitern bestehen: Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat den Antrag der AfD-Landtagsfraktion gegen das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz abgelehnt. Damit verstößt die Regelung nach Feststellung des Gerichts nicht gegen die Landesverfassung.

Was das Urteil konkret bedeutet

Seit der Gesetzesänderung im Juli können Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Wer die Prüfung verweigert oder sie nicht besteht, wird nicht mehr aus öffentlichen Mitteln finanziert. Über den Einzelfall entscheidet der Landtagspräsident.

Mit der Regelung hatte der Landtag in Mainz rechtlich Neuland in Deutschland betreten. Der frühere Landtagspräsident Hendrik Hering von der SPD hatte die Reform damit begründet, dass „Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ nicht mit öffentlichem Steuergeld bezahlt werden dürften.

Mehr als 600 Prüfungen im Landtag

Mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits auf Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter stimmte der Prüfung nicht zu.

Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei Betroffenen für die AfD. Der Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion bleibt damit ohne Erfolg. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist als Entscheidung des obersten Verfassungsorgans letztverbindlich. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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