Urteile in Ulm: Bauschaum-Sabotage an Autos bestraft

Im Raum steht der Verdacht, dass die vier jungen Menschen als sogenannte «Wegwerfagenten» für einen bislang unbekannten Auftraggeber gehandelt haben könnten. | Foto: Nico Pointner/dpa
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Ulm. Autobesitzer in Ulm und weiteren Orten mussten nach gezielten Angriffen auf ihre Fahrzeuge Schäden hinnehmen. Das Amtsgericht Ulm hat deshalb zwei Männer und eine Frau wegen Sachbeschädigung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bauschaum in Auspuffrohren und politische Aufkleber

Die drei Angeklagten sollen im Dezember in Blaubeuren, Langenau und Ulm sowie in Neu-Ulm, Schönefeld und Berlin zahlreiche Autos beschädigt haben. Sie füllten Bauschaum in Auspuffrohre und klebten Aufkleber mit der Aufschrift „SEI GRÜNER!“ sowie einem Bild des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an Fahrzeuge.

Der laut Anklage entstandene Schaden beträgt 13.663,82 Euro. Nach den Ermittlungen ging die Gruppe arbeitsteilig vor: Eine Person brachte Aufkleber an, eine andere sprühte den Bauschaum ein, die dritte fotografierte die Tat. Bei einer Polizeikontrolle in Brandenburg wurden Bauschaum und Aufkleber entdeckt.

Auftrag aus Russland bleibt ungeklärt

Die beiden Männer sind 18 und 22 Jahre alt, die Frau ist 21. Alle drei gestanden die Taten. Ein ursprünglich weiterer Angeklagter befindet sich wegen einer anderen Tat in Haft.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein Auftraggeber die Gruppe zu den Aktionen angestiftet haben könnte, um kurz vor der Bundestagswahl im Februar das Wahlverhalten zu beeinflussen. Ein Tatverdächtiger hatte berichtet, ein mutmaßlich serbischer Staatsangehöriger aus Russland habe 100 Euro pro beschädigtem Auto versprochen. Die Identität möglicher Hintermänner konnte jedoch nicht geklärt werden. Die Ermittlungen zu den Auftraggebern wurden eingestellt.

Gericht sieht Angeklagte als „billige Werkzeuge“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor sogenannten „Wegwerf-Agenten“. Gemeint sind Helfer ohne nachrichtendienstliche Ausbildung, die etwa über soziale Netzwerke für wenig Geld zu Spionage oder Sabotage angeworben werden. Sicherheitsbehörden bewerten solche Fälle als Teil hybrider Bedrohungen.

Das Gericht verurteilte die beiden Männer nach Jugendstrafrecht zu Zahlungen von jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse. Die Frau, die nach den Feststellungen nur an einer Tat beteiligt war, muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Richter erklärte, die Angeklagten hätten nicht aus politischen Gründen gehandelt, sondern des Geldes wegen. Der Schaden reiche aber über die beschädigten Autos hinaus, weil verdeckte Einflussnahme das Vertrauen in die Demokratie gefährde. [dpa/red]

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