Urteil in Karlsruhe rechtskräftig: BGH bestätigt lebenslange Haft
- Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte das Urteil. (Archivbild)
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Karlsruhe. Das Urteil ist endgültig: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die lebenslange Haftstrafe gegen einen Syrer bestätigt, der im Bürgerkrieg in Syrien an Folter und weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen sein soll.
Damit scheiterte die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Das Gericht hatte ihn 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der dritte Strafsenat des BGH verwarf das Rechtsmittel unter dem Aktenzeichen 3 StR 584/25.
Verbrechen in syrischer Miliz
Nach den Feststellungen des Stuttgarter Gerichts war der Mann zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Stadt Busra Al Sham Mitglied einer örtlichen Hisbollah-Miliz. Diese Milizen gingen laut BGH für das Assad-Regime gewaltsam gegen vermeintliche Staatsfeinde vor.
Der Verurteilte beteiligte sich demnach an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen gegen Zivilisten. Dabei wurden nach den Feststellungen des Gerichts auch Menschen gefoltert und getötet.
Warum deutsche Gerichte zuständig sind
Der BGH sah keine durchgreifenden Rechtsfehler im Urteil aus Stuttgart. Dass die Taten in Syrien begangen wurden und der Angeklagte kein Deutscher ist, steht einer Verurteilung in Deutschland nicht entgegen.
Möglich ist das durch das Weltrechtsprinzip. Es erlaubt, schwere Völkerrechtsverbrechen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit strafrechtlich zu verfolgen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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