Urteil in Freiburg erwartet: Zahngold-Fall vor Abschluss
- Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts bis Ende Oktober 2024 beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg als Bestatter angestellt.
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Freiburg. Im Strafverfahren um mutmaßlich entnommenes Zahngold von Verstorbenen wird am Mittwoch, 14. Oktober, am Amtsgericht Freiburg ein Urteil gegen einen früheren städtischen Bestatter erwartet.
Dem 63-Jährigen wird Störung der Totenruhe in mindestens 250 Fällen vorgeworfen. In 50 Fällen soll zudem Diebstahl vorliegen. Seine 41 Jahre alte Ehefrau ist wegen Beihilfe angeklagt. Beim Prozessauftakt am 12. Oktober räumten beide die Vorwürfe laut Gericht überwiegend ein.
Plädoyers sind ab 9 Uhr geplant
Für Mittwoch, 14. Oktober, ab 9 Uhr sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgesehen. Danach könnte das Schöffengericht das Urteil verkünden. Am Amtsgericht ist in diesem Verfahren höchstens eine Freiheitsstrafe von vier Jahren möglich.
Mehr als acht Kilogramm Zahngold sollen verkauft worden sein
Nach Angaben des Gerichts arbeitete der Mann bis Ende Oktober beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg. Er soll über mehr als zehn Jahre seine Stellung ausgenutzt und Verstorbenen, die eingeäschert werden sollten, Zahngold, Füllungen und Kronen entnommen haben. Teilweise soll er dabei Werkzeuge und grobe Gewalt eingesetzt haben.
Laut Anklage soll der Mann außerdem Schmuck, Uhren und weitere Wertgegenstände an sich genommen haben. Mehr als acht Kilogramm Zahngold sowie rund 360 Gramm Goldschmuck sollen für knapp 250.000 Euro verkauft worden sein. Die Ehefrau soll beim Verkauf geholfen und sich teilweise an den Entnahmen beteiligt haben. Dem Mann wird zudem vorgeworfen, Fotos eines weiblichen Mordopfers aufgenommen und an Dritte verschickt zu haben. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |