Urteil in Freiburg: Drei Jahre Haft für Bestatter gefordert
- Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild)
- Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Freiburg. Für Angehörige steht das Vertrauen in einen würdevollen Umgang mit Verstorbenen im Mittelpunkt: Am Mittwoch soll vor dem Amtsgericht Freiburg das Urteil gegen einen Bestatter und seine Ehefrau fallen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den 63-Jährigen drei Jahre Haft ohne Bewährung. Seine 41-jährige Ehefrau soll wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung erhalten.
Beide Angeklagten haben die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt eingeräumt und Geständnisse abgelegt. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2024 aus mindestens 250 Leichnamen Zahngold genommen zu haben. In mindestens 50 Fällen soll er zudem Schmuck und Beigaben an sich genommen haben.
Staatsanwaltschaft spricht von pietätlosem Vorgehen
Nach Darstellung der Anklage soll der Bestatter Zähne teilweise mit Gewalt und Werkzeugen herausgebrochen sowie verschlossene Särge geöffnet haben. Der Staatsanwalt bewertete das Vorgehen als „in höchstem Maße pietätlos“.
Die Frau soll ihren Mann unterstützt haben, indem sie knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold und rund 360 Gramm Schmuck bei einem Juwelier verkaufte. Der Erlös soll bei knapp 250.000 Euro gelegen haben. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem die Frau selbst zur Polizei gegangen war.
Vorwurf wegen Fotos eines Mordopfers
Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem 63-Jährigen vor, den unbekleideten Leichnam eines weiblichen Mordopfers fotografiert und die Bilder an seinen Bruder sowie einen Bekannten verschickt zu haben. Geschwister des Mordopfers treten im Verfahren als Nebenkläger auf. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |