Unfallprozess bei Haigerloch: Angeklagter weist Raservorwurf zurück

Mehr als ein Jahr nach einem Unfall mit drei Toten hat der Prozess begonnen. | Foto: Christoph Schmidt/dpa
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Haigerloch. Nach dem tödlichen Unfall auf der B463 bei Haigerloch mit drei Toten und vier Schwerverletzten geht es vor Gericht vor allem um eine Frage: Wie schnell war der angeklagte Fahrer wirklich unterwegs.

Vor dem Amtsgericht Balingen hat der 33 Jahre alte Angeklagte bestritten, zu schnell und rücksichtslos gefahren zu sein. Er bezeichnete sich als „ganz normaler entspannter Fahrer“. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Schwerer Unfall nach Überholmanöver

Laut Anklage verlor der Mann am 8. März bei einem Überholversuch mit seinem Mustang auf der Bundesstraße 463 die Kontrolle über das Auto. Das Fahrzeug prallte annähernd frontal in einen entgegenkommenden Transporter.

Der 44 Jahre alte Fahrer des Transporters und zwei Mitfahrer starben an den Folgen des Unfalls. Der Angeklagte und seine Mitfahrerin wurden schwer verletzt. In dem Transporter erlitten zudem zwei weitere Menschen schwere Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 32-Jährige trotz eines bereits überholenden Autos abrupt ausscherte und stark beschleunigte. Dadurch habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.

Angeklagter nennt mögliche Ölflecken als Ursache

Der 33-Jährige erklärte vor Gericht, möglicherweise könnten Ölflecken auf der Fahrbahn das Schleudern ausgelöst haben. Sein Auto habe sich „wie es sich nicht verhalten sollte“ verhalten. Warum der Wagen, den er gut gekannt habe, außer Kontrolle geraten sei, könne er nicht erklären.

Seine Geschwindigkeit beim Überholen gab der Angeklagte mit höchstens 110 Kilometern pro Stunde an. Die Nebenklage wirft ihm dagegen eine bewusste Hochrisikofahrt mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde in dem 440 PS starken Sportwagen vor.

Nebenklage sieht schwere Schuld

Die Nebenklage sprach von Rücksichtslosigkeit, Gleichgültigkeit und einer verachtenswerten Gesinnung. Sie beantragte, das Verfahren an das Landgericht Hechingen zu verweisen, um prüfen zu lassen, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder sogar Mord in Betracht kommt. Diesen Antrag lehnte Richterin Birgit Goßger ab.

Auch einen Antrag auf Haftbefehl wegen Fluchtgefahr wies die Richterin zurück. Der Angeklagte bleibt damit auf freiem Fuß.

Sachverständige sollen Tempo klären

Für das Gericht ist nun entscheidend, welche Darstellung sich mit Spuren und Gutachten belegen lässt. Sachverständige sollen vor allem klären, mit welcher Geschwindigkeit der Fahrer vor dem Zusammenstoß unterwegs war.

Zeugen beschrieben vor Gericht, der Sportwagen sei laut gewesen, schnell herangekommen und kurz nach dem Überholvorgang ins Schleudern geraten. Nach der Kollision blieben zwei völlig zerstörte Fahrzeuge und Trümmer auf der Fahrbahn zurück. Der Transporter wurde den Angaben zufolge 13 Meter rückwärts und bergauf geschleudert und blieb an einer Leitplanke hängen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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