Tödlicher Unfall bei Rastatt: Fahrer bleibt straffrei
- Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen eines tödlichen Unfalls eingestellt. (Symbolbild)
- Foto: Lino Mirgeler/dpa
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Rastatt. Nach einem tödlichen Frontalzusammenstoß bei Rastatt hat der mutmaßliche Unfallverursacher strafrechtlich nichts zu befürchten. Grund ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden Baden eine schwere psychische Erkrankung des Mannes.
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass das Steuerungsvermögen des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Unfalls wahrscheinlich aufgehoben war. Juristisch gilt der Mann damit als schuldunfähig. Er habe ohne Schuld gehandelt.
Mit bis zu 195 km/h in den Gegenverkehr
Nach den Ermittlungen war der damals 28 Jahre alte Fahrer im September 2024 mit extrem hohem Tempo unterwegs. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 175 bis 195 Kilometern pro Stunde fuhr er bewusst auf die Gegenfahrbahn.
Dort kollidierte sein Wagen frontal mit einem entgegenkommenden Auto. Der 61 Jahre alte Fahrer des anderen Fahrzeugs erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Der Unfallverursacher wurde schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in eine Klinik.
Keine Unterbringung in Psychiatrie
Der psychiatrische Gutachter prüfte auch, ob der Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Dafür sah der Fachmann jedoch keine ausreichenden Voraussetzungen.
Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte wegen seiner Erkrankung erneut rechtswidrige Taten begehe. Die Wahrscheinlichkeit sei nach Einschätzung des Gutachters jedoch nicht hoch genug für eine solche Maßnahme. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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