Tod während Fixierung: Obduktion soll Klarheit im Wieslocher Fall bringen

Ein Patient im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden ist in der Nacht auf Montag bei einer Fixierung durch Polizisten gestorben. (Symbolbild) | Foto: Uli Deck/dpa
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Wiesloch. Nach dem Tod eines 34 Jahre alten Patienten im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden beschäftigt der Fall nun die Ermittlungsbehörden. Der Mann war während einer Fixierung kollabiert. Am heutigen Dienstag, 19. Mai, soll der Leichnam obduziert werden.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg teilte mit, dass die genaue Todesursache durch eine Obduktion geklärt werden soll. Wann Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, ist derzeit noch offen. Gleichzeitig wird geprüft, ob sich Beteiligte wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben könnten.

Patient kollabierte während der Fixierung

Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden Württemberg hatte sich der Patient zuvor aggressiv verhalten. Mehrere Pflegekräfte und die Stationsärztin versuchten demnach zunächst, den Mann zu beruhigen und zu fixieren.

Da sich der 34 Jährige mit großer Kraft gewehrt haben soll, wurde Unterstützung durch das Polizeirevier Wiesloch angefordert. Nach dem Eintreffen der Beamtinnen und Beamten wurde zur Unterstützung des Klinikpersonals unmittelbarer Zwang angewendet, um die Fixierung durchzuführen.

Während dieser Maßnahme brach der Patient zusammen und musste reanimiert werden. Trotz sofort eingeleiteter medizinischer Hilfe wurde wenig später sein Tod festgestellt. Der Mann war seit mehreren Wochen freiwillig im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden untergebracht.

Ermittlungen laufen

Das Landeskriminalamt Baden Württemberg und die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln nun die genauen Umstände des Geschehens. Dabei wird insbesondere geprüft, wie es während der Fixierung zu dem Zusammenbruch kommen konnte.

Der Vorfall erinnert an einen ähnlichen Fall aus Mannheim. Dort war im Mai 2022 ein psychisch kranker Mann bei einem Polizeieinsatz zusammengebrochen und später im Krankenhaus gestorben. Das Landgericht Mannheim bewertete das Vorgehen der Polizisten später weitgehend als gerechtfertigt. Einer der Beamten wurde freigesprochen, ein anderer zu einer Geldstrafe verurteilt. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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