RAF-Urteil in Verden: Buback sieht keinen Schlusspunkt

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hofft auf die Aufklärung vieler RAF-Verbrechen. (Archivbild) | Foto: Ole Spata/dpa
  • Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hofft auf die Aufklärung vieler RAF-Verbrechen. (Archivbild)
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Karlsruhe. Die Aufarbeitung der RAF-Verbrechen ist nach Ansicht des Sohnes des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts noch lange nicht abgeschlossen. Michael Buback aus Karlsruhe sieht im Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette keinen Schlusspunkt.

„Das Urteil gegen Daniela Klette setzt keinen Schlusspunkt“, sagte Buback dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Zudem sei aus seiner Sicht zunächst über frühere Taten aus der Zeit der „Roten Armee Fraktion“ zu verhandeln.

Am Mittwoch, 27. Mai, hatte das Landgericht Verden die 67-Jährige zu 13 Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter beteiligte sie sich mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst Volker Staub zwischen 1999 und 2016 an acht Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein Westfalen. Rund zwei Millionen Euro sollen die drei dabei erbeutet haben. Die Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein.

Weitere Anklage wegen RAF-Anschlägen möglich

Nach Angaben Bubacks steht zudem ein weiteres Verfahren im Raum. Die Bundesanwaltschaft wirft Klette vor, Anfang der 1990er Jahre an mehreren RAF-Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Über eine Anklage muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden.

Viele RAF-Morde bis heute ungeklärt

Buback kritisiert seit Jahren die aus seiner Sicht unzureichende Aufarbeitung der RAF-Verbrechen. Nach seiner Darstellung sei von mehr als 30 der RAF zugerechneten Morden bislang nur ein einziger vor Gericht aufgeklärt worden.

  • Über 30 Morde werden der RAF zugerechnet
  • Nur ein Fall wurde laut Buback vor Gericht vollständig geklärt
  • Mord verjährt in Deutschland nicht

Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wer am 7. April 1977 seinen Vater Siegfried Buback sowie zwei Begleiter in Karlsruhe auf dem Weg zum Bundesgerichtshof erschoss. Anfang der 1980er Jahre wurden zwar Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Spätere Veröffentlichungen stellten ihre konkrete Täterschaft jedoch teilweise infrage.

Daniela Klette lebte jahrelang unter falschem Namen in Berlin Kreuzberg. Ermittler nahmen sie im Februar 2024 fest. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Garweg und Staub wird weiterhin gefahndet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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