Prozess um toten Säugling nach Hausgeburt ausgesetzt

Mutter und Großmutter müssen sich nach einer misslungenen Hausgeburt vor Gericht verantworten. | Foto: dpa
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Update. Am Amtsgericht Neu-Ulm ist der Prozess um eine misslungene Hausgeburt, nach der ein Neugeborenes starb, bis auf weiteres ausgesetzt. Zunächst lässt das Gericht ein gynäkologisches Gutachten erstellen – damit verzögert sich das Verfahren für die Beteiligten und die weitere Klärung der Vorwürfe.

Vor Gericht geht es um die Frage, ob die 30 Jahre alte Mutter des gestorbenen Säuglings sowie deren 58 Jahre alte Mutter sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben. Nach Anklage sollen die beiden Frauen die Hausgeburt ohne ärztliche Hilfe geplant haben. Obwohl beim Einsetzen der Wehen bekannt gewesen sein soll, dass das Kind in einer schwierigen Beckenlage lag, sollen sie kein medizinisches Fachpersonal alarmiert haben.

Gynäkologisches Gutachten soll Risiko der Hausgeburt klären

Nach Anklage wurde auch unmittelbar nach der Geburt des leblosen Säuglings keine Hilfe verständigt. Erst eine halbe Stunde später sei der Notarzt gerufen worden. Das Baby kam danach noch in eine Klinik, der kleine Junge starb jedoch am Folgetag.

Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren gleich nach der Verlesung der Anklage ausgeschlossen worden. Im Anschluss gab es ein zweistündiges Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Ergebnis: Vor der Fortsetzung des Prozesses soll ein fachärztliches Gutachten eingeholt werden.

Bei Hausgeburten sind Hebammen in Deutschland in der Regel regulär eingebunden; ohne medizinische Begleitung steigt das Risiko, dass Komplikationen – etwa bei einer Beckenlage – zu spät erkannt und Notfallketten später ausgelöst werden. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Ein tragischer Fall beschäftigt das Gericht: Nach einer misslungenen Hausgeburt ohne ärztliche Betreuung starb ein Neugeborenes. Am heutigen Dienstag, 3. März, stehen die 30-jährige Mutter des Kindes und ihre 58-jährige Mutter vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Laut Anklage planten die beiden Frauen die Geburt bewusst ohne medizinische Hilfe. Trotz der bekannten schwierigen Beckenlage des Babys alarmierten sie keinen Arzt, auch nicht nach der Geburt des leblosen Säuglings. Erst eine halbe Stunde später wurde der Notarzt verständigt. Das Baby wurde noch in eine Klinik gebracht, verstarb jedoch am darauffolgenden Tag. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Mutter und Großmutter müssen sich nach einer misslungenen Hausgeburt vor Gericht verantworten. | Foto: dpa
Beim Amtsgericht in Neu-Ulm müssen sich zwei Frauen wegen des Todes eines neugeborenen Jungen verantworten. (Archivbild) | Foto: dpa
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Cornelia Bauer aus Speyer

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