Mordurteil am Rodder Maar bestätigt: Lebenslange Haft bleibt

Das Urteil ist nun rechtskräftig. (Archivbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
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Kreis Ahrweiler. Für Angehörige und die Region ist das Urteil nach dem Leichenfund am Rodder Maar weitgehend bestätigt: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an zwei Männern im Kreis Ahrweiler bestätigt.

Der Angeklagte hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz eingelegt. Diese hatte nach Angaben aus dem Beschluss des BGH nur in einzelnen Punkten Erfolg. An der zentralen Entscheidung änderte das nichts.

Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung bleiben

Das Landgericht Koblenz hatte den Mann im Oktober wegen Mordes in zwei Fällen verurteilt. Beide Taten standen nach dem Urteil jeweils in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Die Strafe: lebenslange Haft.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Der BGH sah bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Was der BGH änderte

Geändert wurde nach dem Beschluss nur ein begrenzter Teil des Urteils. Dabei ging es unter anderem um die Verzinsung von Ansprüchen zweier Adhäsionskläger. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

Die wichtigsten Punkte der Entscheidung:

  • Die Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen bleibt bestehen.
  • Die lebenslange Haft bleibt bestehen.
  • Die besondere Schwere der Schuld bleibt bestehen.
  • Auch die angeordnete Sicherungsverwahrung bleibt bestehen.
  • Nur einzelne Nebenpunkte wurden geändert.

Zwei Männer am Rodder Maar verbrannt gefunden

Die beiden getöteten Männer waren 28 und 61 Jahre alt. Sie wurden im Oktober vor zwei Jahren am Rodder Maar bis zur Unkenntlichkeit verbrannt gefunden.

Das Landgericht war davon ausgegangen, dass der Angeklagte und eine frühere Partnerin die Männer aus Habgier heimtückisch getötet hatten. Die Frau war bereits im Juli zu lebenslanger Haft verurteilt worden. dpa/red

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