Messerangriff in Ulm: Angeklagter gesteht Mordversuch
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Ulm. Nach dem Messerangriff in einem Elektromarkt in Ulm läuft jetzt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der 30 Jahre alte Angeklagte hat zum Auftakt vor dem Landgericht Ulm eingeräumt, einen Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt zu haben.
Über seinen Verteidiger ließ der Mann erklären, er habe aus „Frust, Wut und Verzweiflung“ gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch und schwere Körperverletzung vor. Nach ihren Angaben stach er Mitte Januar mit einem Küchenmesser auf einen 25 Jahre alten Angestellten in der Mobilfunkabteilung ein. Auch zwei Kollegen wurden verletzt.
Angriff in belebter Einkaufszone
Der Fall hatte in Ulm großes Aufsehen ausgelöst. Der Elektrofachmarkt liegt in einer stark frequentierten Einkaufszone nahe der Innenstadt. Dort sind täglich viele Menschen unterwegs.
Laut Anklage hatte der Mann zuvor ein Küchenmesser mit 20 Zentimetern Klingenlänge gekauft. Er soll in das Geschäft gegangen sein, um sich an einem Mobiltelefonverkäufer zu rächen. Hintergrund seien schlechte Erfahrungen mit Mobiltelefonverkäufern gewesen. Das Opfer und der Angeklagte kannten sich nach Gerichtsangaben nicht.
Der 25-Jährige erlitt laut Anklage 15 Stichverletzungen. Der Angreifer soll auch dann weiter auf ihn eingestochen haben, als der Mitarbeiter bereits wehrlos am Boden lag. Der Verletzte musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden. Er lag demnach zwölf Tage im künstlichen Koma. Im Prozess will er selbst aussagen.
Angeklagter räumt auch Mordvorwurf ein
Der Verteidiger erklärte, sein Mandant räume die Tat und auch den Mordvorwurf ein. Der Angeklagte schäme sich und könne sich heute nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Verletzung lebensgefährlich. Der Oberstaatsanwalt sagte, nur eine verbogene Messerspitze habe womöglich Schlimmeres verhindert. Das Opfer sei inzwischen wieder mobil, aber schwer gezeichnet.
Nach der Tat floh der Mann zunächst aus dem Geschäft. Die Polizei stellte ihn kurze Zeit später. Als er das Messer nicht niederlegen wollte und auf Beamte losgegangen sein soll, wurde er nach Polizeiangaben niedergeschossen und schwer verletzt. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.
Vorstrafen und gescheiterte Ausweisung
Der aus Eritrea stammende Angeklagte war den Behörden bereits bekannt. Seit seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2017 wurde er unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, tätlichen Angriffs und Sachbeschädigung verurteilt. Hinzu kam eine Verurteilung wegen Drogendelikten.
Zuletzt war er erst im Dezember aus dem Gefängnis entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht. Welche Auflagen für ihn galten, machten die Behörden nicht öffentlich.
Seinen Flüchtlingsstatus hatte der Mann seit 2023 nicht mehr. Im Januar beantragte das Regierungspräsidium Tübingen seine Ausweisung. Eine Abschiebung scheiterte nach Angaben des Justizministeriums jedoch an fehlender Kooperation mit den Machthabern in Eritrea.
Urteil wird für Mittwoch, 19. August erwartet
Das Landgericht Ulm erwartet ein Urteil für Mittwoch, 19. August. Dabei geht es auch um die Frage, ob zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Dann könnte der Mann auch nach einer langen Haftstrafe weiter festgehalten werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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