Lebenslang für Mann aus Calw: Mordurteil in Darmstadt

Der Mann wurde wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolfoto) | Foto: Michael Brandt/dpa
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Lampertheim. Das Landgericht Darmstadt hat einen 44 Jahre alten Mann aus Calw wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach Gerichtsangaben räumte der Angeklagte kurz vor den Plädoyers und dem Urteil über seine Verteidiger ein, sein Opfer im Keller von dessen Haus in Lampertheim getötet zu haben. Während eines Streits habe er ein herumliegendes Messer ergriffen und zugestochen. Zudem habe er dem Mann die Kehle durchgeschnitten.

Der Getötete war am 27. Oktober von seinem Vater gefunden worden. Bereits am 31. Oktober wurde der Angeklagte ermittelt und festgenommen. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Volker Wagner spielte dabei moderne Forensik eine wichtige Rolle.

Gericht sieht Tat als vorbereitet an

Das Gericht folgte der Einlassung des Angeklagten zu einem spontanen Streit nicht. Nach Überzeugung der Kammer war die Tat vorbereitet. Laut Urteil hatte der Berufskraftfahrer für den Tattag Urlaub beantragt. Zuhause soll er jedoch vorgetäuscht haben, zur Arbeit zu fahren. Aufnahmen einer Türkamera an seinem Wohnhaus in Calw zeigten laut Gericht, wie er in Arbeitskleidung das Haus verließ.

Zu den wesentlichen Beweisen zählten Mobilfunkdaten, die den Mann in Lampertheim verorteten. Hinzu kamen Hautschuppen mit seiner DNA auf dem Kopf des Getöteten. Chats und Telefongespräche belegten nach Überzeugung des Gerichts außerdem, dass sich beide Männer zunächst für den 23. Oktober und später für den 22. Oktober verabredet hatten.

Motiv blieb unklar

Ein Motiv konnte das Gericht nicht feststellen. Fest steht nach den Urteilsgründen, dass sich beide Männer lose kannten. Die Schwester des Getöteten war demnach vor 24 Jahren mit dem Angeklagten zusammen und stand weiter in engem Kontakt zu ihm.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte Totschlag angenommen und auf einen Streit als Auslöser verwiesen. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte seine Familie und die Familie des Getöteten um Entschuldigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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