Haftstrafen im Breisgau: Urteil nach Geldautomatensprengung

Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen. (Archivbild) | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Breisgau. Nach einer Geldautomatensprengung und zwei weiteren Taten im Breisgau sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und vier Monaten sowie viereinhalb Jahren aus.

Das Gericht berücksichtigte nach Angaben eines Sprechers unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Diebstahlsdelikte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 51 und 54 Jahre alten Angeklagten hatten die Vorwürfe zum Prozessauftakt vor gut drei Wochen über ihre Verteidiger eingeräumt. Nach Gerichtsangaben floss das auch in das Strafmaß ein.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der jüngere der beiden Männer im September in Denzlingen ein Auto gestohlen haben. Mit dem Wagen fuhr das Duo im Oktober zu drei Tatorten im Breisgau.

Brand und hoher Schaden in Glottertal

Bei der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Glottertal entstand ein Brand. Dabei wurden Geldscheine im Wert von mehr als 70.000 Euro zerstört. Der Sachschaden lag nach Gerichtsangaben bei mehr als 100.000 Euro.

Zwei weitere Versuche scheiterten

Ein weiterer Sprengstoffversuch in Eschbach misslang, weil eine Nebelmaschine ausgelöst wurde. In Ettenheim wollten die Täter nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Automaten aufhebeln, um Sprengstoff zu platzieren. Auch das scheiterte. Der Schaden lag dort bei 8.000 bis 10.000 Euro. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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