Haft für Heilbronner Raser: Abschiebung ab Dienstag, 17. August

Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild)  | Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild)
  • Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • hochgeladen von dpa content

Heilbronn. Für die Menschen in Heilbronn ist nun klar, wann der verurteilte Wollhaus-Raser frühestens abgeschoben werden kann. Der 24-Jährige muss nach Angaben der zuständigen Vollstreckungsbehörde zunächst mindestens die Hälfte seiner Jugendstrafe verbüßen. Eine Abschiebung vor Dienstag, 17. August, ist deshalb derzeit nicht absehbar.

VGH weist letzten Versuch gegen Ausweisung ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zuletzt den Antrag des Mannes abgelehnt, mit dem er sich gegen seine Ausweisung wehren wollte. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit steht aus verwaltungsgerichtlicher Sicht fest, dass die Ausweisung Bestand hat.

Für den Strafvollzug bedeutet das aber nicht, dass der Mann sofort abgeschoben wird. Nach einer Verwaltungsvorschrift muss er mindestens die Hälfte der neunjährigen Jugendstrafe absitzen. Die für den Vollzug zuständige Direktorin des Amtsgerichts Adelsheim erklärte, ab Dienstag, 17. August, werde sie von der weiteren Vollstreckung der Jugendstrafe zugunsten einer Abschiebung absehen.

Tödlicher Unfall in der Wollhausstraße

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene türkische Staatsangehörige hatte im Februar vor drei Jahren in seiner Heimatstadt die Kontrolle über einen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Wollhausstraße fuhr er in einer Tempo-40-Zone nach den Feststellungen mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Fahrer starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder leicht.

Gerichte sahen Mordmerkmal Heimtücke

Das Landgericht verurteilte den Mann ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu neun Jahren Jugendstrafe. Es sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen rechnen konnte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet.

Einreiseverbot nach Abschiebung

Neben der Abschiebung verhängte das Regierungspräsidium Stuttgart ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Es gilt für acht Jahre nach dem Verlassen Deutschlands. [dpa/red]

Weitere Themen:

Ratgeber

Jetzt Blaulicht-Newsletter abonnieren und informiert bleiben

Neuer Blaulicht-Newsletter. Ab sofort bieten wir Ihnen einen wöchentlichen Blaulicht-Newsletter, der Sie regelmäßig über aktuelle Polizeimeldungen, Feuerwehreinsätze und neue Betrugsmaschen aus der Pfalz und Mannheim informiert. Unser Ziel ist es, Ihnen wertvolle Tipps zu geben, wie Sie sich und Ihre Liebsten im Alltag schützen können und zu erfahren, was in der Region passiert. Der Newsletter liefert Ihnen: Aktuelle Polizeiberichte zu Vorfällen in der Region.Einsätze der Feuerwehr, damit Sie...

Ratgeber

Die Geschichten hinter den Sirenen: das Blaulicht-Jahr 2025

Rückblick Blaulicht 2025. Manche Nachrichten lassen einen kurz innehalten. Weil sie zeigen, wie schnell ein Alltag kippen kann. Und weil sie daran erinnern, wie schmal der Grat zwischen Routine und Ausnahmezustand ist. Der Blaulicht-Jahresrückblick erzählt von genau diesen Momenten – von Einsätzen, die Spuren hinterlassen haben. Bei Betroffenen. Und bei denen, die helfen. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des Jahres in der Pfalz und der Region. Immer aktuell bleiben...

Autor:

dpa content aus Ludwigshafen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.