Geständnisse vor Gericht in Freiburg nach Geldautomatensprengung

Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen. | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Freiburg. Nach mehreren Geldautomatensprengungen im Breisgau steht der Prozess vor dem Landgericht Freiburg vor einer schnellen Entscheidung. Zwei Angeklagte haben die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt.

Die Männer im Alter von 51 und 54 Jahren ließen über ihre Verteidiger erklären, dass die Anklage zutreffe. Weitere Angaben machte der 51 Jährige nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er während der Taten auf der Flucht aus einem Maßregelvollzug, der wegen früherer Straftaten angeordnet worden war.

Der 54 Jährige gab eine ausführlichere Erklärung ab. Demnach sei der 51 Jährige bei ihm zu Hause erschienen und habe berichtet, er sei wegen hoher Schulden auf der Flucht. Später seien auch die Gläubiger zu ihm gekommen und hätten ihn gedrängt, bei den Problemen zu helfen. In der Erklärung heißt es dazu. „Leider habe ich das gemacht.“

Drei Tatorte im Breisgau

Nach Darstellung der Anklage soll der 51 Jährige im September zunächst in Denzlingen ein Auto im Wert von mehr als 20000 Euro gestohlen haben. Mit diesem Wagen sollen beide Angeklagte anschließend drei Tatorte im Breisgau angefahren haben.

Erstes Ziel war laut Staatsanwaltschaft eine Bankfiliale in Glottertal. Während der Öffnungszeiten sollen die Männer Watte in die Eingangstür gesteckt haben, damit sie später nicht vollständig schließt. Bei der Sprengung des Geldautomaten entstand ein Brand. Dabei wurden Geldscheine im Wert von mehr als 70000 Euro zerstört. Der Sachschaden liegt bei über 100000 Euro.

Ein weiterer Versuch folgte in einer Bankfiliale in Eschbach. Dort soll ein Stöckchen in die Eingangstür geklemmt worden sein, um später wieder in das Gebäude zu gelangen. Beim Betreten der Filiale löste jedoch eine Nebelmaschine aus. Die Männer brachen den Versuch ab.

In Ettenheim versuchten die Angeklagten laut Anklage schließlich, einen Geldautomaten aufzuhebeln, um Sprengstoff zu platzieren. Auch dieser Versuch scheiterte. Zurück blieb ein Schaden von etwa 8000 bis 10000 Euro.

Mehrjährige Haftstrafen möglich

Für den Fall eines Geständnisses waren den Angeklagten bestimmte Strafrahmen in Aussicht gestellt worden. Der 51 Jährige muss nun voraussichtlich mit einer Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren rechnen. Für den 54 Jährigen stehen vier Jahre und vier Monate bis vier Jahre und zehn Monate im Raum.

Beide Männer sind mehrfach vorbestraft. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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