Gefährliche Verwechslung: Spielzeugwaffen lösen Großeinsatz in Konz aus
- Die Polizei warnt vor den Folgen des Führens von Spielzeugwaffen. (Symbolbild)
- Foto: Marcus Brandt/dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Konz. Ein gemeldeter Waffenalarm hat am Mittwoch, 27. Mai, in Konz einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Ein Zeuge meldete am Abend Männer, die sich gegenseitig mit Gewehren bedroht hätten. Zudem seien Schussgeräusche zu hören gewesen.
Mehrere Polizeikräfte rückten daraufhin in Schutzausrüstung an. Noch bevor sie eintrafen, zogen sich die Beteiligten in ein Gebäude zurück. Nach einer Aufforderung der Polizei kamen schließlich drei Männer freiwillig heraus. Einsatzkräfte fixierten sie ohne Widerstand.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich nicht um echte Waffen handelte. Die Gewehre waren täuschend echt wirkende Spielzeugwaffen. Diese sogenannten Gelblaster verschießen Gelkugeln und können Schussgeräusche simulieren.
Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten
Nach Angaben der Beteiligten im Alter von 16 und 31 Jahren handelte es sich lediglich um ein Spiel. Der dritte Mann war daran nicht beteiligt.
Die Polizei stellte außerdem fest, dass der 31-Jährige zusätzlich eine Schreckschusspistole bei sich hatte. Für das Führen dieser Waffe fehlte ihm die erforderliche Berechtigung.
Auch die realistisch aussehenden Spielzeuggewehre sind rechtlich problematisch. Sie gelten als sogenannte Anscheinswaffen. Das Führen solcher Gegenstände in der Öffentlichkeit ist verboten.
Die Polizei ermittelt nun wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gleichzeitig warnen die Beamten vor den Risiken solcher Situationen. Bei entsprechenden Meldungen gehen Einsatzkräfte grundsätzlich von einer echten Bedrohung durch scharfe Schusswaffen aus. Dadurch können sehr gefährliche Lagen entstehen. Im Extremfall kann auch der Einsatz von Dienstwaffen angedroht oder notwendig werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |