DNA-Spur bringt Durchbruch: Lebenslang für Mord an Stewardess von 1992

33 Jahre nach der Tötung einer 29-Jährigen in Bonn-Bad Godesberg ist 59-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolbild) | Foto: dpa
  • 33 Jahre nach der Tötung einer 29-Jährigen in Bonn-Bad Godesberg ist 59-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Symbolbild)
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Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an einer 29-jährigen Stewardess hat das Bonner Schwurgericht am Montag, 9. März, einen heute 59-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest – damit bleibt die Möglichkeit einer späteren Prüfung auf vorzeitige Entlassung bestehen.

Der Fall hatte für viele Bonnerinnen und Bonner eine besondere Bedeutung, weil die Tat im Jahr 1992 in Bonn-Bad Godesberg verübt wurde und lange als ungeklärt galt. Erst neue DNA-Spuren brachten Bewegung in das Verfahren und führten im Mai zur Identifizierung des Täters.

Gezielte Suche nach einem Opfer in Bonn

Nach Überzeugung des Gerichts suchte der Mann am Tatabend gezielt «eine Zufallsperson», um sie zu vergewaltigen. Nach seiner Arbeit in einem Bonner Gasthaus trank er Alkohol, nahm Drogen und fuhr mit dem Fahrrad durch die Stadt.

Gegen drei Uhr morgens sah er die 29-Jährige, als sie aus einem Auto stieg und zur Wohnung ihres damaligen Freundes ging. Dort setzte er seinen Plan um. Die Tötung der Frau habe er ursprünglich nicht vorgehabt, erklärte das Gericht.

Spuren führten erst Jahrzehnte später zum Täter

Nach der Vergewaltigung entschloss sich der Mann laut Urteil, «die Zeugin zu beseitigen». Er erdrosselte die Frau mit einem Lautsprecherkabel, überschüttete die Leiche mit Rasierwasser und setzte sie in Brand. Der Freund entdeckte die halb verkohlte Leiche am Morgen.

Eine Mordkommission ermittelte jahrelang ohne Ergebnis. Der Angeklagte wurde 1995 wegen zwei anderer Vergewaltigungen zu sieben Jahren Haft verurteilt, dabei wurde seine DNA gesichert. Diese Spur führte Jahrzehnte später zur Wiederaufnahme des Falls.

Gericht sieht volle Schuldfähigkeit

Das Schwurgericht stellte eine massive Persönlichkeitsstörung fest. Der Mann sei «erheblich dissozial» und ohne Empathie. Eine verminderte Schuldfähigkeit lehnte das Gericht ab. Auch ein psychiatrischer Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig. Der Verurteilte lebte zuletzt in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz und arbeitete dort als Hilfskoch. dpa

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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