BGH bestätigt Urteil: Mutter nach Tod ihres Babys in Waschmaschine muss ins Gefängnis
- Das Urteil gegen die Mutter ist rechtskräftig. (Archivfoto)
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Karlsruhe. Das Urteil gegen eine Mutter nach dem Tod ihres Neugeborenen in einer Waschmaschine ist endgültig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Frau verworfen.
Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Hechingen bestehen. Das Gericht hatte die 35‑Jährige im Oktober wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Baby in Waschmaschine gelegt
Nach den Feststellungen des Gerichts brachte die Frau ihr Kind unbemerkt in der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Lebensgefährten in Albstadt zur Welt. Anschließend legte sie das Neugeborene zusammen mit schmutziger Kleidung in die Waschmaschine und schloss die Trommel.
Der Lebensgefährte startete später die Maschine. Nach Angaben des Gerichts wusste er nicht, dass sich ein Säugling darin befand.
Revision vom Bundesgerichtshof verworfen
Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte den Fall nur auf mögliche Rechtsfehler. Solche Fehler stellten die Richter nicht fest.
Damit bleibt die Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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