Bargeld bleibt beschlagnahmt: Mehr als 100.000 Euro in staatlicher Verwahrung

Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Mann das Geld nicht auf ein Bankkonto eingezahlt habe. (Symbolbild) | Foto: Helmut Fricke/dpa
  • Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Mann das Geld nicht auf ein Bankkonto eingezahlt habe. (Symbolbild)
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Mainz. Mehr als 100.000 Euro Bargeld bleiben in staatlicher Verwahrung. Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Taxifahrer das bei einer Durchsuchung sichergestellte Geld nicht zurückbekommt.

Das Landeskriminalamt hatte die Summe bei einer Hausdurchsuchung wegen mutmaßlicher Drogenkriminalität in der Wohnung des Mannes gefunden. Das Geld lag in unterschiedlichen Stückelungen in Tüten, Geldbörsen, Kartons und teilweise lose in der Wohnung.

Die Ermittlungen gegen den Taxifahrer wurden später eingestellt. Trotzdem behielt das Landeskriminalamt das Bargeld. Grund waren Zweifel daran, dass der Mann rechtmäßiger Eigentümer der Summe ist.

Gericht sieht Herkunft des Geldes nicht belegt

Nach Angaben des Gerichts konnte der Kläger weder die Herkunft der mehr als 100.000 Euro nachweisen noch einen plausiblen Verwendungszweck erklären. Der Mann arbeitet laut Gericht als angestellter Taxifahrer und verfügt nur über ein sehr geringes Einkommen.

Schriftliche Aufzeichnungen zu dem Geld habe er ebenfalls nicht vorlegen können. Für das Gericht blieb zudem unklar, warum eine so große Bargeldsumme nicht auf ein Bankkonto eingezahlt wurde.

Aufgrund dieser Umstände gingen die Richter davon aus, dass der Mann nicht rechtmäßiger Eigentümer des Geldes ist. Die sichergestellte Summe erhält er daher nicht zurück. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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