Abschiebeflug ab Leipzig: Deutschland bringt 30 Afghanen nach Kabul
- Mehrere Bundesländer hatten Afghanen für den Flug angemeldet.
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Leipzig. Deutschland hat erneut afghanische Straftäter in ihr Herkunftsland abgeschoben. Ein Charterflug startete vom Flughafen Leipzig Halle mit rund 30 ausreisepflichtigen Männern an Bord in Richtung Kabul.
Nach Informationen der Deutschen Presse Agentur waren unter den Abgeschobenen Männer, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren. Dazu zählen unter anderem Vergewaltigung, Totschlag und sexuelle Nötigung. Mehrere Bundesländer hatten die Männer für den Flug gemeldet.
Zu den beteiligten Ländern gehörten Nordrhein Westfalen, Schleswig Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden Württemberg. Insgesamt wurden etwa 30 Männer für die Sammelabschiebung registriert.
Am Flughafen Leipzig Halle versammelten sich während des Abflugs rund 35 Menschen zu einer Mahnwache. Sie protestierten gegen die Rückführung nach Afghanistan.
Direkte Vereinbarung mit den Taliban
Grundlage für die Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban. Sie ermöglicht regelmäßige Abschiebungen ohne Vermittlung über Drittstaaten.
Ein zuvor geplanter Sammelcharter war Ende Mai kurzfristig abgesagt worden. Nach dpa Informationen hatten die Taliban damals ihre Kooperation verweigert. Hintergrund waren Spannungen mit dem Auswärtigen Amt. Die Führung in Kabul fordert unter anderem mehr diplomatisches Personal an den afghanischen Vertretungen in Deutschland.
Abschiebungen nach mehrjähriger Pause
Im August 2024 war erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder ein Abschiebeflug aus Deutschland gestartet. Damals wurden 28 verurteilte Straftäter von Leipzig nach Kabul gebracht. Die Rückführung erfolgte mit Unterstützung von Katar.
Inzwischen organisiert Deutschland wieder eigene Abschiebungen nach Afghanistan. Dazu zählen sowohl einzelne Rückführungen per Linienflug als auch Sammelcharter.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte im November. „Straftäter und Gefährder müssen zunächst Priorität haben.“ Eine Beschränkung auf diese Gruppen für alle künftigen Abschiebungen ist damit jedoch nicht festgelegt. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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