Rauchregel auf dem Wasen: Was im Festzelt gilt

Auf dem Cannstatter Volksfest darf im Gegensatz zum Münchner Oktoberfest auch weiter geraucht werden. (Archivbild) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Stuttgart. Wer ein Festzelt auf dem Cannstatter Wasen besucht, muss weiterhin mit Tabakrauch rechnen: Anders als beim Oktoberfest in München bleibt Rauchen dort erlaubt.

Für manche Besucher gehört die Zigarette zum Festzeltbesuch dazu. Andere empfinden Rauch als Belastung oder meiden solche Veranstaltungen deshalb. Die unterschiedliche Regel auf Wasen und Wiesn hängt vor allem mit den Landesvorgaben in Baden-Württemberg und den Vorgaben für das Oktoberfest in Bayern zusammen.

Was in Baden-Württemberg gilt

Das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Dazu zählen etwa Spielplätze, Haltestellen, Freibäder, Zoos und Freizeitparks.

Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die Regeln. Begründet wird das damit, dass beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen können.

Für Bier-, Wein- und Festzelte enthält das Gesetz aber weiter Ausnahmen. Deshalb bleibt die Zigarette auf dem Cannstatter Volksfest im Festzelt erlaubt, wie die Veranstalter auf der Internetseite des Festes mitteilen.

Warum Festzelte ausgenommen sind

Ein Bürgerforum hatte sich bei der Erarbeitung der neuen Raucher-Regeln klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Die Begründung: Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig.

Die Landesregierung folgte dieser Empfehlung nicht. Sie verwies darauf, dass Ereignisse wie Festivals in der Regel zeitlich begrenzt seien. Im Vordergrund stehe demnach weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.

So läuft es beim Oktoberfest in München

Auf dem Oktoberfest gelten andere Vorgaben. Auf dem Festgelände und in Biergärten darf grundsätzlich geraucht werden. In den Bierzelten gilt nach Angaben der Veranstalter aber seit 2010 ein striktes Rauchverbot.

Größere Probleme habe es bei der Einführung nicht gegeben. Inzwischen gilt das Verbot als etabliert. Die Wirte haben sich darauf eingestellt und ihre Zelte mit zusätzlichem Aufwand um Balkone und Außenflächen erweitert. Dort ist Rauchen weiter erlaubt.

Klage gegen die Ausnahme in Baden-Württemberg

Einige Bürger wollen die Ausnahmeregeln nicht hinnehmen. Elf Kläger gehen nach Angaben der Verbände Pro Rauchfrei und Nichtraucherschutzverband Deutschland vor den Verfassungsgerichtshof. Die Verbände unterstützen die Klage.

Die Kläger sehen durch die Ausnahmen einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Während in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen ein weitreichender Schutz vor Tabakrauch bestehe, seien Besucher und Beschäftigte in Festzelten weiter Rauch ausgesetzt.

Zu den Klägern gehört nach Verbandsangaben auch ein selbstständiger Musiker, der regelmäßig in Festzelten auftritt. Er sieht sich dadurch zum Besuch entsprechender Veranstaltungen gezwungen und macht zusätzlich eine Verletzung der Berufsfreiheit geltend. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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