OLG Köln gibt Penny recht: Werbung mit durchgestrichener UVP bleibt erlaubt
Köln. Werbung mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen bleibt für Kunden vorerst erlaubt. Das Oberlandesgericht Köln hat im Streit um Preisangaben einem Prospekt des Discounters Penny Recht gegeben und ein früheres Urteil aufgehoben. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt. Penny darf weiterhin mit einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung, kurz UVP, werben. Das Landgericht Köln hatte zuvor zugunsten der Verbraucherzentrale Baden Württemberg...