Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Wer darf beantragen?

Foto: Pixabay

Pfalz. Ab heute Nachmittag kann man als Kleinunternehmen oder Soloselbstständiger die Corona-Soforthilfen des Bundes beantragen - sofern die Coronakrise die Existenz bedroht. Hier kommen schon mal Antworten auf wichtige Fragen. 

Wer ist im Rahmen der Soforthilfe antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen sowie Landwirte und Winzer mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten. Voraussetzung ist weiterhin, dass es sich bei der Unternehmung um den Haupterwerb handelt, sich  Betriebsstätte oder Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz befinden und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist. Außerdem muss es das Unternehmen und sein Angebot schon vor dem Jahreswechsel gegeben haben. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ausdrücklich wird hervorgehoben, dass Unternehmen, die sich bereits vor dem 11. März 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben, nicht gefördert werden. Auch wer seinen Hauptverdienst woanders erzielt und damit über weitere Einnahmen verfügt oder die  letzten drei Monate vor dem 11.März 2020 Arbeitslosengeld II bezogen hat, ist von der Soforthilfe ausgeschlossen.

Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen.  

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung. Die ISB entscheidet über den  Antrag auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Soforthilfe?

Für die Soforthilfe des Bundes gibt es eine Staffelung: Für Antragsberechtigte mit bis zu fünf in Vollzeit Beschäftigten gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate.

Handelt es sich bei der Corona-Soforthilfe um einen Zuschuss oder muss ich das Geldzurückzahlen?

Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, soweit die relevanten Angabenim Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Die ISB prüft jedoch die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe stichprobenartig und bei
Vermutung zweckfremder Nutzung.

Warum muss ich bestätigen, dass es sich um eine Tätigkeit im Haupterwerb handelt?

Selbstständigkeiten im niedrigschwelligen Nebenerwerb sind grundsätzlich nicht förderfähig im Rahmender Corona-Soforthilfe des Bundes.

Was ist, wenn mein Liquiditätsbedarf höher ist?

Für die Soforthilfen des Bundes gelten die genannten Höchstgrenzen.

Ich habe mehr als zehn Beschäftigte. Was kann ich tun?

Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) werden von den Soforthilfen desBundes nicht erfasst.

Betrieben mit elf bis 30 Beschäftigten bietet das Land Rheinland-Pfalz ein Sofort-Darlehen mitZuschusskomponente an.
Das Darlehen kann über die Hausbank beantragt werden.

Darf ich als landwirtschaftliches Unternehmen einen Antrag stellen?

Unternehmen, die im Bereich der landwirtschaftlichen Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft,Fischerei, Jagd) tätig sind, sind antragsberechtigt.

Ich bin Künstler, ein gemeinnütziges Sozialunternehmen oder Freiberufler. Darf ich denZuschuss beantragen?

Als Unternehmen gilt „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeitausübt.“ Hierzu zählen auch beispielsweise Künstler und gemeinnützige Sozialunternehmen,
sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird üblicherweise der  Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem  bestimmten Markt angesehen.
Soweit das Unternehmen nicht mehr als zehn Vollzeit-Beschäftigte hat, kann das Programm vollständig
branchen- und rechtsformoffen in Anspruch genommen werden.

Was bedeutet Liquiditätsengpass konkret?

Die konkrete Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für dreiaufeinander folgende Monate.
Ein Liquiditätsengpass liegt dann vor, wenn keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden sind, um
laufende Betriebskosten (bspw. Mieten, Leasingraten, Kredite) zu bezahlen. Anträge, die sich auf
Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche beziehen, die vor Beginn der Coronakrise am 1. März 2020
entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Das Unternehmen muss allein infolge der Auswirkungen der Coronakrise in eine existenzbedrohliche  Wirtschaftslage gekommen sein, in der es laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.Das bedeutet, dass sich unter normalen Umständen (ohne Coronakrise und deren Auswirkungen) für
das Unternehmen aufgrund der aktuellen Verpflichtungen keine Liquiditätsengpässe ergeben hätten.
Der Liquiditätsengpass durch die Coronakrise kann insbesondere daraus resultieren, dass ein Umsatz- beziehungsweise  Honorarrückgang im zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem  durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen
Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) vorliegt
oder
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.

Für den Fall, dass dem Antragstellenden im Antragszeitraum ein Mietnachlass von mindestens 20Prozent gewährt wurde, kann er den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand nicht nur für
drei sondern für fünf Monate ansetzen. Eine nachträgliche Senkung der Miete führt nicht zu einer
Rückforderung.
Es ist zu versichern, dass der durch die Coronakrise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von
Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen oder sonstigen Einnahmen ausgeglichen werden kann.
Eine Überkompensation darf nicht eintreten. Unterlagen müssen unbedingt aufbewahrt werden, da eine spätere Überprüfung der Berechnung nicht ausgeschlossen ist.

Ich habe bereits andere staatliche Hilfen beantragt oder beabsichtige diese zu beantragen. Darfich trotzdem einen Antrag auf Corona-Soforthilfe stellen?

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation
eintritt.

Muss ich den Zuschuss versteuern?

Die als Soforthilfe unter den vorstehenden Voraussetzungen bezogenen Billigkeitsleistungen sind "steuerbar und nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zuberücksichtigen". Die Bewilligungsbehörde kann die Finanzbehörden auf Ersuchen oder auch von Amts
wegen über die einem Leistungsempfänger jeweils gewährte Soforthilfe unter Benennung des
Leistungsempfängers informieren; dabei sind die Vorgaben der Mitteilungsverordnung zu beachten. Für
Zwecke der Festsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2020 ist die Soforthilfe nicht zu
berücksichtigen.

Wo kann ich den Zuschuss erhalten?

Die Anträge werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) entgegengenommen  und können dort auf der Internetseite heruntergeladen werden.

Wie kann ich Zuschüsse aus der Soforthilfe beantragen?

Das Antragsverfahren der „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige“ wickelt dieISB ab. Der Antrag muss ausgefüllt, unterzeichnet und eingescannt (keine Handyfotos!) als Pdf an csh@isb.rlp.de gesendet werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Der Antrag auf Soforthilfe muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, eine Kopie beziehungsweise einen Scan des Personalausweises des Antragsstellers (Vorder- und Rückseite) sowie einen Nachweis der Unternehmung wie etwa die Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs oder des letzten Steuerbescheids enthalten.

Weil die ISB mit einem extrem hohen Antragsaufkommen rechnet und wegen der Dringlichkeit des Bedarfs allerAntragstellenden werden ausschließlich Anträge berücksichtigt, die vollständig und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Unvollständig

ausgefüllte oder ohne Anlagen eingereichte Anträge werden von der ISB bis auf Weiteres nicht bearbeitet - und zwar ohne Rückmeldung. 

Muss ich Belege einreichen?

Es muss lediglich der Antrag vollständig ausgefüllt und mitsamt den gefordertenUnterlagen eingereicht werden. Belege werden nicht benötigt. Die Belege müssen aber unbedingt bis zum Ablauf der Verjährungsfristen eines gegebenenfalls erhaltenen

Bewilligungsbescheides aufgehoben werden - für den Fall einer späteren Überprüfung der Berechnung.

Wie berechne ich die Vollzeitäquivalente meiner Teilzeitkräfte und Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis?

Für die Berechnung der Vollzeitäquivalente (bei Mitarbeitende in Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis)gelten folgende Umrechnungswerte:

  • Mitarbeitende bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeitende bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeitende über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeitende auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3

Auszubildende können, müssen aber nicht, mit einem Vollzeitäquivalent eingerechnet werden. Es gelten nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Wie kann ich den Bearbeitungsstand meines Antrags abfragen?

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs allerAntragstellenden bittet die ISB darum, von Nachfragen zum jeweiligen Stand der Bearbeitung abzusehen. 

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Auszahlung?

Zur Bearbeitungsdauer je Antrag kann die ISB aufgrund des zu erwartenden extrem hohenAuftragsaufkommens derzeit keine konkreten Angaben machen. Allerdings sei das Antragsverfahren eigens so schlank und unbürokratisch gewählt, um schnellstmöglich Zahlungen leisten zu können.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook
Cornelia Bauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

78 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Heizung Sanitär Speyer: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanitär Bankhardt sind Teamplayer mit einer Leidenschaft für Altbausanierungen | Foto: pr
9 Bilder

Heizung Sanitär Speyer: "Wir kommen auch, wenn der Wasserhahn tropft"

Heizung Sanitär Speyer. André Bankhardt, Inhaber der Firma Sanitär Bankhardt aus Speyer, ist Teamplayer mit einer Leidenschaft für Altbausanierung, Heizung Sanitär und Badgestaltungsmöglichkeiten.  Natürlich kümmert sich die Firma Sanitär Bankhardt auch im Neubau um den Einbau eines schicken Badezimmers oder einer Heizung nach modernen energetischen Gesichtspunkten, aber bei der Modernisierung im Bestand sind die Herausforderungen an alle Gewerke höher. Und genau das spielt Sanitär Bankhardt in...

Online-Prospekte in Speyer und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.