Neuer Hebammenhilfevertrag: Oberbürgermeisterin fordert Anpassungen

Von links: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Christiane Warta, Charline Gorzolla | Foto: Stadt Speyer
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Speyer. Sie sind unverzichtbare Begleiter*innen in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt: Hebammen und Entbindungspfleger bieten eine ganzheitliche Betreuung und stehen als qualifizierte Fachkräfte Familien rund um die Geburt zur Seite. Eine Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt führt nachweislich zu einem positiveren Geburtserlebnis und ist daher ein essenzielles gemeinsames Ziel von Frauen, Eltern, Hebammen und Gesundheitspolitiker*innen.

Diese Betreuungsform droht mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ab 1. November 2025 jedoch zur essenziellen Frage für Beleghebammen zu werden. Aus diesem Grund wandten sich Charline Gorzolla und Christiane Warta, Sprecherinnen der Hebammengemeinschaft Speyer, an Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, um auf die prekäre Lage der durch den neuen Vertrag Betroffenen aufmerksam zu machen:

„Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet für uns Beleghebammen deutliche Einkommensbuße von bis zu 30 Prozent. Rufbereitschaft und interdisziplinäre Abstimmungen werden nicht vergütet. Die wertvolle persönliche Betreuung rund um die Geburt wird mit dem vorgesehenen Sparmodell nicht haltbar sein“, erklären die Sprecherinnen und hoffen auf politische Unterstützung.

„Die Modellrechnung des GKV-Spitzenverbandes spiegelt weder die realen Arbeitsbedingungen der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger wider, noch wird damit die außerordentliche Betreuung, die durch das Fachpersonal tagtäglich geleistet wird, angemessen wertgeschätzt. Gerade die Beleghebammen, die seit 2017 auf viele wichtige Leistungen verzichten müssen, sind massiv benachteiligt und durch die neuen Regelungen in ihrer Existenz bedroht. Denn der Hebammenvertrag, der zum 1. November festgesetzt werden soll, wird in der jetzigen Form schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Beleghebammen haben. Das wiederum wird die Versorgungssituation der Frauen bundesweit deutlich beeinträchtigen und gerade auch das Speyerer Diakonissen Krankenhaus als eine der größten Geburtskliniken Deutschlands spürbar treffen“, warnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und betont: „Es darf nicht sein, dass die neuen Regelungen zur unerlässlichen Eins-zu-eins-Betreuung auf den Schultern der Hebammen ausgetragen werden.“

Die Stadtchefin wandte sich aus diesem Grund an die politischen Vertreter*innen im Gesundheitsbereich auf Landes- und Bundesebene mit der Bitte, mit den Sprecherinnen der Hebammengemeinschaft Speyer ins Gespräch zu gehen und sich den Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) anzuschließen: den Erhalt und die Stärkung des Beleghebammensystems als Qualitätsmerkmal der Geburtshilfe verbindlich zusichern und in diesem Rahmen unter anderem die Eins-zu-eins-Betreuung sowie die Rufbereitschaft und Leerlaufzeiten angemessen honorieren.

Der neue Hebammenhilfevertrag und die Konsequenzen für Beleghebammen
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die Frauen geburtshilflich im Krankenhaus begleiten. Bisher kann eine Beleghebamme bei der Betreuung von einer oder zwei Frauen gleichzeitig für jede Frau die erbrachte Leistung zu 100 Prozent in Rechnung stellen. Dies ändert sich mit dem neuen Hebammenhilfevertrag, der die Vergütung der freiberuflich tätigen Hebeammen regelt und ab dem 1. November 2025 in Kraft treten soll. Eine Beleghebamme wird dann für die Betreuung einer Frau künftig lediglich 80 Prozent der üblichen Vergütung erhalten. Der Zuschlag wird nur dann gewährt, wenn die Eins-zu-eins-Betreuung zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt durchgehend stattfindet. Sobald die Fachkraft eine zweite oder in Ausnahmefällen eine dritte Frau innerhalb dieses Zeitraums betreut, fällt nicht nur der Zuschlag weg, sie erhält darüber hinaus die erbrachten zusätzlichen Leistungen für die zweite oder dritte Frau nur zu 30 Prozent vergütet. Der DHV fordert in einer Erklärung, dass die Herabstufung der Vergütung zurückgenommen und alle hebammenhilflichen Leistung mit 88,20 Euro vergütet werden, da nur so die Eins-zu-eins-Betreuung garantiert umgesetzt werden kann – ohne dass dies zu Lasten der Hebammen fällt.

Weitere Informationen sind auf der Website des DHV abrufbar: https://hebammenverband.de/ red/bas

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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