Coronavirus Rheinland-Pfalz
Häufige Fragen rund ums Thema Impfung

Die häufigsten Fragen rund ums Thema Corona-Schutzimpfungen - und Antworten darauf | Foto: Gustavo Fring/Pexels
  • Die häufigsten Fragen rund ums Thema Corona-Schutzimpfungen - und Antworten darauf
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Speyer. Noch im vergangenen Jahr ist in Rheinland-Pfalz zunächst in den Pflegeheimen mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen worden. Inzwischen wurde von der EU ein zweiter Impfstoff zugelassen; die 31 Impfzentren im Land haben ihre Arbeit aufgenommen, doch es gibt auch viel Kritik. Hier die Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Corona-Impfung.

Wie bekomme ich einen Termin in einem Impfzentrum?

Das Terminvergabesystem in Rheinland-Pfalz ist am 4. Januar gestartet. Die Terminvergabe erfolgt entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.

Dort erhält man die Daten für die erste und zweite Impfung in einem Impfzentrum in der Nähe sowie einen Aufklärungsbogen. Auch ein Vormund oder eine betreuende Person kann sich um diesen Termin kümmern. Die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung erfolgt über ein System, das die Priorisierung der Ständigen Impfkommission sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt.

Das Telefonat ist kostenfrei, die Nummer für hörbehinderte Menschen mit Schriftdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung über den Tess-Relay-Service zu erreichen. 

Wer kann sich für einen Termin anmelden?

Zunächst können nur Personen einen Termin vereinbaren, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören. Das sind derzeit:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit Behandlung, Betreuung oder Pflege von Personen, mit hohem Risiko für schweren oder tödlichen Verlauf bei Corona-Infektion (zum Beispiel Onkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit sehr hohem Expositionsrisiko,
  • Personal in Impfzentren

Wann ist eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich?

Eine Impfung ist aktuell nur möglich, wenn keine sogenannten Kontraindikationen vorliegen. Kontraindikationen sind Kriterien oder Umstände, die eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme verbieten.

Bei der Impfung gegen das Coronavirus kann man aktuell nicht geimpft werden, wenn

  • man eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung, insbesondere eine fieberhafte Infektionskrankheit hat,
  • man jünger als 18 Jahre ist (Ausnahme BioNTech-Impfstoff: 16 Jahre),
  • man schwanger ist,
  • man in den letzten beiden Wochen bereits eine andere Impfung erhalten hat.

Gibt es eine Impfpflicht?

Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission empfohlene Masern-Impfung. Die muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag vorgewiesen werden, wenn sie in die Kindergärten oder in die Schulen kommen. Derzeit wird aber von der Politik diskutiert, ob es künftig möglich sein wird, Menschen mit Corona-Schutzimpfungen Erleichterungen zu gewähren, die Nicht-Geimpften nicht offen stünden.

Welche Menschen werden als erste geimpft?

Für Rheinland-Pfalz gilt: Menschen mit sehr hohem und hohem Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, sollen vordringlich geimpft werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, Personen mit hohem Risiko sich anzustecken, zu impfen – insbesondere Personal in medizinischen Einrichtungen. 

Zu der Gruppe mit sehr hoher Priorität gehören Menschen über 80, Bewohner und Mitarbeitende in Altenpflegeheimen sowie Menschen, die bei der Arbeit Kontakt zu Covid-19 Patienten haben – beispielsweise Beschäftigte in Notaufnahmen und Covid-19-Stationen. Hoch priorisiert sind laut Ständiger Impfkommission außerdem Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen, unter anderem in der Geburtshilfe, der Transplantationsmedizin oder auf bestimmten Krebsstationen. Bundesweit umfasst die Gruppe mehr als 8,6 Millionen Menschen.

Ich möchte mich impfen lassen - was ist der erste Schritt?

Zunächst ist zu prüfen, ob man zur Gruppe der Personen gehören, die als erstes geimpft werden. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite www.impftermin.rlp.de.  Wer zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen gehören, meldet sich bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes. Ohne telefonische Terminvereinbarung kann man sich nicht in einem Impfzentrum impfen lassen. Wer zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen zählt und in einem Altenpflegeheim lebt,  für den vereinbart die Einrichtung Termine für die aufsuchende Impfung durch mobile Impfteams.

Kann ich als Angehöriger der zweiten oder dritten Impfgruppe jetzt schon einen Termin ausmachen?

Nein, dies ist derzeit aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffes derzeit noch nicht möglich.

Kann ich mir den Impfstoff aussuchen?

Nein, eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden derzeit zugelassenen Impfstoffen besteht für die Impflinge nicht. Es wird eine Zuteilung anhand der Verfügbarkeit vorgenommen.

Kann ich mir das Impfzentrum aussuchen?

Es gilt das Wohnortprinzip. Es ist nicht möglich, sich in einem Impfzentrum in einem anderen Kreis oder in einer anderen Stadt impfen zu lassen. Auch eine Impfung in einem anderen Bundesland ist nicht möglich.

Wie wirkt der Impfstoff?

Die beiden Impfstoffe, die zugelassen wurden, sind sogenannte mRNA Impfstoffe. Die Firmen Biontech/Pfizer und Moderna setzen jeweils auf diesen neuartigen Impfstoff. Ein häufiges Missverständnis ist, diese mRNA würde in das menschliche Erbgut eingebaut oder könne menschliches Erbgut verändern. Das ist nicht der Fall: mRNA steht für "messenger RNA." Die mRNA im Impfstoff enthält die Information, wie ein Teil des neuartigen Corona-Virus – ein Antigen – genetisch aufgebaut ist. Mit dieser Information kann unser Immunsystem sich auf die Abwehr des Virus vorbereiten: Einige wenige Körperzellen bilden das Antigen nach.

Wenn Immunzellen auf dieses Antigen treffen, reagieren sie darauf. Bei einem späteren Kontakt mit dem SARS-CoV-2 Virus erkennt unser Immunsystem das Antigen wieder und kann das Virus beziehungsweise die Infektionskrankheit gezielt bekämpfen. Im besten Fall verhindert das den Ausbruch der Covid-19-Erkrankung. Mindestens sorgt die Impfung für einen deutlich leichteren Verlauf.

Verändern mRNA-Impfstoffe die DNA des Menschen?

Beim Menschen befindet sich das Erbgut in Form von DNA im Zellkern. Ein direkter Einbau von mRNA aus dem Impfstoff in die DNA ist nicht möglich, da sich die chemischen Strukturen voneinander unterscheiden. In 60 Jahren mRNA-Forschung haben Wissenschaftler noch nie beobachtet, dass mRNA aus dem Zellplasma in den Zellkern eindringt und somit das Erbgut verändern könnte. Wichtig ist auch: In fast allen Körperzellen befinden sich zu jedem Zeitpunkt zehntausende mRNA-Moleküle. Auch Viren, die beispielsweise einen Schnupfen verursachen, bringen regelmäßig mRNA-Teile in die Körperzellen ein – genauso wie das Coronavirus selbst, wenn sich eine Person mit diesem Erreger infiziert. Jedoch hat dieser Vorgang – genauso wie eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff – keine Auswirkungen auf das im Zellkern enthaltene Erbgut.

Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung aufgenommene mRNA in DNA umgewandelt wird. Eine Vielzahl von präklinischen Studien zeigt, dass ein Integrieren eines DNA-Plasmids in das menschliche Genom grundsätzlich ausbleibt. Dies haben bisherige klinische Prüfungen mit humanen DNA-Impfstoffkandidaten (gegen Ebola, Zika und andere) sowie Untersuchungen mit einem zugelassenen DNA-Veterinärimpfstoff für Fische bestätigt. Somit gibt es nach heutigem Wissensstand keine Anzeichen, dass mRNA-Impfstoffe die Gene des Menschen beeinflussen.

Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung?

Jeder Impfstoff muss sicher, wirksam und gut erprobt sein, bevor er eine Marktzulassung in der EU beziehungsweise in Deutschland erhält. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms besteht. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten – wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen – auch bei der Zulassung einer Corona-Schutzimpfung.

Bis vor wenigen Jahren hätten Beteiligte für das Durchlaufen aller Etappen bis zu 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren und das intensive Zusammenarbeiten mit den verantwortlichen Behörden ermöglichen, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den Qualitätsanforderungen entspricht.

Wie sieht es mit Nebenwirkungen und Langzeitfolgen aus?

Wie bei anderen etablierten Impfstoffen auch, kann der Corona-Impfstoff Nebenwirkungen haben. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut nach der Zulassung eines Impfstoffs zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller.  Eine Langzeitstudie liegt derzeit noch nicht vor. Demnach gibt es kaum Erkenntnisse über mögliche Spätfolgen einer Impfung. Dennoch können Experten für den Moment Rückschlüsse im Hinblick auf mögliche Nebenwirkungen aus vergangenen Forschungsprojekten ziehen, die in Verbindung mit vergleichbaren Inhaltsstoffen standen. Grundsätzlich deuten bislang keine Untersuchungen auf schwere Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen hin.

Ab wann sind Geimpfte wirklich geschützt?

Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen – im Abstand von drei bis vier Wochen. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen. Noch steht auch nicht fest, ob der Geimpfte das Virus weiter überträgt.

Wie viele Menschen können geimpft werden?

Geplant ist, pro Impfstraße täglich 200 Menschen zu impfen. Das wären 7.200 Menschen am Tag in Rheinland-Pfalz. Allerdings steht derzeit immer noch nur eine begrenzte Zahl an Impfdosen zur Verfügung - und Teile dieser Dosen werden zurück gehalten, um die Zweitimpfungen gewährleisten zu können.

Geht es schneller, wenn ich mich mehrfach zur Impfung anmelde?

Ganz und gar nicht. Die Prüfung doppelt vergebener Termine und deren Stornierung bindet dringend benötigte Personalkapazitäten.

Ich habe meine Termine bereits erhalten, kann aber einen davon nicht wahrnehmen...

Es können nur Terminpaare reserviert werden, das heißt, auch die Absage nur eines Termins ist nicht möglich. Im Fall einer Absage müssen beide Termine storniert werden. Bei Absagen wendet man sich an die Hotline unter 0800 5758100 (Vorgangs- oder Impfnummer bereit halten) oder per E-Mail an absage@impfdokumentation-rlp.de

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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