Anpassung der Allgemeinverfügung geplant
Fälle aus der AfA sollen nicht in Inzidenz eingerechnet werden

- Die Stadtverwaltung in Speyer plant, die Allgemeinverfügung dahingehend zu ändern, dass Coronafälle aus der AfA Speyer bei der Berechnung der Speyerer Inzidenz nicht mehr berücksichtigt werden
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Speyer. Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass zum nächsten Zeitpunkt die Allgemeinverfügung der Stadt um einen Passus bezüglich der Bildung von Infektions-Clustern und deren Einbeziehung in die Inzidenzberechnung erweitert werden soll. Dieser soll sich auf Paragraf 23 der Corona-Verordnung des Landes berufen und zum Einvernehmen an das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (MSAGD) geschickt werden.
Die Corona-Verordnung sieht vor, dass in "besonderen atypischen Ausnahmefällen, in denen das Infektionsgeschehen vollständig eingrenzbar ist", im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium auch eine abweichende Allgemeinverfügung erlassen werden kann. Die Stadtverwaltung sieht dieses Voraussetzungen in der AfA gegeben. Mit einer ersten Bitte, die Coronafälle in der Einrichtung nicht bei der Berechnung der Speyerer Inzidenz mit heranzuziehen, war OB Stefanie Seiler allerdings in Mainz gescheitert.
„Eine Clusterbildung wie sie aktuell in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende nachgewiesen ist, ist nach dem Dafürhalten der Stadtverwaltung eindeutig einem solchen atypischen Ausnahmefall zuzuordnen. Wie wir in inzwischen klarstellen konnten, fließt die Zahl der Bewohner*innen der Afa zwar in die Einwohnerstatistik der Stadt Speyer ein, dennoch hat bei einem Ausbruch an Infektionen mit dem Coronavirus in der Einrichtung die Einbeziehung eines solchen Clusters in die Fallzahlenstatistik einen unmittelbaren Einfluss auf die Inzidenzberechnung. Eine Vorgehensweise, die diesen Umstand nicht berücksichtigt, sollte daher unbedingt kritisch hinterfragt und dementsprechend angepasst werden“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Wenn sich die Stadt Speyer und das Land Rheinland-Pfalz in dieser Sache einig werden, könnten in der nächsten Allgemeinverfügung, die in Speyer spätestens zum 26. April in Kraft tritt, die bis dato geltenden Auflagen abgemildert werden.
Autor:
Cornelia Bauer
aus Speyer
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Alle positiv Getesteten sind in Quarantäne. Ich interessiere mich dafür wie sich die Betroffenen in der AfA von anderen Betroffenen unterscheiden, dass damit der Ausschluss aus der Inzidenz begründet werden kann. Der Lebensalltag der AfA-Bewohner dürfte sich nicht vom Rest der Bevölkerung unterscheiden.