Stadtverwaltung Pirmasens informiert
Sportanlagen öffnen für den Trainingsbetrieb

Symbolbild | Foto: annca/Pixabay

Pirmasens. Erfreuliche Nachrichten für die Pirmasenser Sportwelt: Die Stadtverwaltung öffnet das Waldstadion Spesbach und den Sportpark Husterhöhe. Ab kommenden Mittwoch, 13. Mai, ist dort wieder ein Trainingsbetrieb möglich. Die Ausübung jeglichen Hallensports bleibt bis auf Weiteres untersagt.

„Ich freue mich für unsere Sportler und Athleten, dass sie mit aller gebotenen Vorsicht ihr Training unter freiem Himmel wieder aufnehmen können“, betont Beigeordneter Denis Clauer und richtet gleichzeitig den eindringlichen Appell an sie, die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer strikt einzuhalten. „Wir haben es selbst in der Hand. Nur wenn wir weiter konsequent sind, können wir die Ausbreitung des Virus erfolgreich eindämmen“, so der Sportdezernent. Die zuständigen Mitarbeiter im Stadtmarketing haben bereits Kontakt zu den Vereinen aufgenommen und über die Öffnung der Anlagen auf der Husterhöhe und im Mordloch sowie über die entsprechenden Regeln informiert.

Bei der Durchführung der im Freien zulässigen Trainingseinheiten im Breiten- und Freizeitsport ist zwingend zu beachten, dass der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen konsequent eingehalten werden. Auch das Kontaktverbot muss Berücksichtigung finden und Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Während der gesamten Einheiten ist das Einhalten eines Abstandes von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielern, Sportlern und Betreuern zu gewährleisten. Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Außerdem müssen besonders strenge Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten. Die Benutzung von Nassräumen, Umkleidekabinen sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen ist nicht zulässig.

Für den Betrieb von Vereinsgaststätten gelten die allgemeinen Reglungen für Gaststätten (www.pirmasens.de/corona). Insbesondere dürfen Vereinsheime momentan nicht, wie vielerorts üblich, nach dem Training im Wege der Selbstbedienung betrieben werden. Es muss zwingend immer eine verantwortliche Person anwesend sein, die für die Einhaltung der Hygieneregeln sorgt.

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen außerhalb des Trainingsbetriebs sind weiterhin untersagt. Geschlossen bleiben bis auf Weiteres sämtliche städtischen Bolzplätze, die Skater-Anlage, der Basketballplatz und das Volleyballfeld im Strecktalpark sowie das Bodentrampolin am Exe.

Grundsätzlich möglich ist individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist allerdings nur alleine, im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer oder mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen sind verboten. ps

Autor:
Tim Altschuck aus Kaiserslautern
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