Rundfunkbeitrag: Gericht sieht kaum Chancen auf Verweigerung
- Die Kläger monieren «Einheitsbrei» in der Berichterstattung.
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Mannheim. Mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag könnten vor Gericht nur begrenzt überprüfbar sein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg äußerte Zweifel, ob Gerichte das gesamte Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt umfassend bewerten können.
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt ausreichend vielfältig und ausgewogen ist. Einige Beitragszahler argumentieren, dass dies nicht der Fall sei und verweigern deshalb die Zahlung des Rundfunkbeitrags.
Zweifel an umfassender Programmprüfung
Der Vorsitzende Richter Martin Morlock machte deutlich, dass eine vollständige inhaltliche Kontrolle des gesamten Programms kaum praktikabel sei. Eine solche Prüfung würde enorme Ressourcen erfordern. Studien oder Gutachten, die mögliche Verzerrungen im Gesamtprogramm belegen sollen, wären nach Einschätzung des Gerichts extrem teuer.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass der Rundfunkbeitrag nur dann rechtswidrig wäre, wenn Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtangebot über längere Zeit „gröblich verfehlt“ würden. Verwaltungsgerichte müssten dies im Zweifel prüfen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden Württemberg stellte jedoch infrage, ob Gutachten diesen Nachweis überhaupt leisten können. Der Gesetzgeber müsse möglicherweise klarere Wege für eine solche Kontrolle schaffen.
Gericht sieht große Themenvielfalt
Gleichzeitig betonte das Gericht, dass das öffentlich rechtliche Angebot inhaltlich sehr breit aufgestellt sei. Es gebe zahlreiche Formate zu Politik, Kultur, Natur oder Sport. Diese Vielfalt spreche dafür, dass unterschiedliche gesellschaftliche Interessen grundsätzlich abgedeckt werden.
Die Entscheidung des Gerichts könnte daher eher zugunsten der Sender ausfallen. Die Kläger könnten anschließend erneut den Weg zum Bundesverwaltungsgericht wählen.
Kritik der Kläger an Berichterstattung
Die Kläger werfen den Sendern unter anderem politische Schlagseite und einseitige Berichterstattung vor. Außerdem kritisieren sie hohe Gehälter im öffentlich rechtlichen Rundfunk und einen aus ihrer Sicht verschwenderischen Umgang mit Beitragsgeldern.
Nach Einschätzung des Gerichts richten sich viele Beschwerden jedoch vor allem gegen einzelne Themenbereiche der Berichterstattung. Dazu gehörten etwa Beiträge zur Coronapandemie, zum Ukraine Krieg oder zur Politik in den USA.
Rundfunkbeitrag finanziert großes Angebot
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und wird pro Haushalt erhoben. Mit den Einnahmen finanzieren sich unter anderem:
- die ARD Landesrundfunkanstalten
- das ZDF
- Deutschlandradio
- digitale Angebote und Mediatheken
Insgesamt kommen so rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr zusammen.
Medienrechtler weisen darauf hin, dass Gerichtsverfahren nur begrenzt geeignet seien, um über Meinungsvielfalt im Rundfunk zu entscheiden. Neben gesetzlichen Vorgaben sollen inzwischen auch Leistungsberichte der Sender und Medienräte zur Kontrolle beitragen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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