Johnson&Johnson: Nur mit Zweit-Impfung vollständig

Mit Johnson&Johnson geimpfte Personen benötigen Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna für Vollständigen Impfschutz - nach drei Monaten weitere Impfung als Boosterimpfung | Foto: Gisela Böhmer
  • Mit Johnson&Johnson geimpfte Personen benötigen Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna für Vollständigen Impfschutz - nach drei Monaten weitere Impfung als Boosterimpfung
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Baden-Württemberg. Die Bundesregierung hat seine Verordnung aktualisiert. Ab sofort ist der Impfstatus von Geimpften mit Johnson & Johnson geändert. Nur noch mit einer zweiten Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna gelten mit Johnson&Johnson geimpfte Personen als der vollständig geimpft, teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Wenn die Zweitimpfung länger als drei Monate zurückliegt. müssen diese deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus, wen die Zweitimpfung über drei Monate alt ist. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen.

In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus in Baden-Württemberg

• Personen, die dreifach geimpft sind.
• Erst vor kurzem geimpfte Personen, deren Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie: zwei Impfungen) nicht länger als drei Monate alt ist.
• Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Corona: Impfung in Mannheim
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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