Landesregierung und Jugendämter arbeiten zusammen
Schutz für Kinder aus der Ukraine

Um den Schutz geflüchteter Kinder und Jugendlicher bestmöglich gewährleisten zu können, arbeiten Landesregierung und Jugendämter eng zusammen  | Foto:  Michael Jahn/Pixabay
  • Um den Schutz geflüchteter Kinder und Jugendlicher bestmöglich gewährleisten zu können, arbeiten Landesregierung und Jugendämter eng zusammen
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Baden-Württemberg. Die Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baden-Württemberg Schutz suchen, nimmt täglich zu. Auch viele Kinder und Jugendliche sind darunter. Umso wichtiger ist es, dass sie unbürokratisch und in einem sicheren und geschützten Umfeld untergebracht werden können. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hatte sich dazu mit Vertretern der Jugendämter in einer Schaltkonferenz ausgetauscht. In der Zwischenzeit sind in enger Abstimmung verschiedene Maßnahmen angestoßen worden, um die rasche Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und die Jugendämter bei ihrer Aufgabe bestmöglich zu unterstützen. Am Freitag, 18. März, trat die Runde erneut in einer digitalen Konferenz zusammen, die von der Ministerialdirektorin im Sozial- und Integrationsministerium, Leonie Dirks, geleitet wurde.

„Das Land hat schnell reagiert und den Behörden vor Ort einen flexiblen Rahmen verschafft, damit die Betreuung aller Kinder und Jugendlichen sichergestellt ist, die bei uns angekommen. Es ist beeindruckend, was vor Ort alles bereits an Hilfe und Unterstützung geleistet wird“, so Ministerialdirektorin Dirks zum Auftakt der Konferenz.

Das Land hat sich kurzfristig bereiterklärt, abweichend von den gesetzlichen Regelungen freiwillig die Kosten für die Kinder und Jugendlichen zu übernehmen, bei denen sich erst nach einer Zeit von bis zu drei Monaten herausstellt, dass sie nicht von Erwachsenen begleitet werden, die für sie die Sorge übernehmen.

Das beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) angesiedelte Landesjugendamt hat den Jugendämtern inzwischen weitere aktuelle Hinweise für die Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen an die Hand gegeben und eine Ausnahmeregelung zur Betriebserlaubnispflicht bei der Unterbringung von einreisenden Gruppen (also Minderjährigen und deren Betreuungspersonen) definiert. Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass unter den Geflüchteten weniger unbegleitete Minderjährige, sondern eher ganze Verbünde mit ihren Betreuungspersonen in Baden-Württemberg Aufnahme suchen.

„Nur mit vereinten Kräften sämtlicher Akteure können wir dieser humanitären Krise begegnen. Dabei ist es unsere gemeinsame Pflicht, den Kinderschutz umfassend zu gewährleisten. Der KVJS wird hierbei nach Kräften unterstützen“, sagte KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz.

Das Land hat sich im engen Austausch mit den anderen Ländern bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass das Bundesfamilienministerium speziell für Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Heimen eine zentrale Anlaufstelle des Bundes einrichtet, die sowohl die Anfragen aus der Ukraine nach Schutz als auch die Möglichkeit der Unterbringung koordiniert. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss der Länder gefasst.

„Wir tun alles, damit die jungen Menschen sowohl Sicherheit und Schutz als auch ein gutes Ankommen nach ihrer Flucht erfahren“, so Ministerialdirektorin Leonie Dirks abschließend. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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