Beim Einkaufen und im öffentlichen Verkehr
Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Coronavirus. Die Landesregierung Baden-Württemberg führt die Maskenpflicht ein. Diese gilt beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr. Offiziell gültig ist die Maskenpflicht ab kommenden Montag, 27. April. Das teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit. 

Die Gründe für die Pflicht sind einfach verständlich: Aufgrund der Lockerung der Maßnahmen halten sich mehr Personen im öffentlichen Raum auf. Da sich dort aber zu wenige Leute an die dringenden Empfehlungen der Ministerpräsidentenkonferenz halten, führt Baden Württemberg nun die Maskenpflicht ein. Obwohl am Freitag noch von einer Emfpfehlung gesprochen wurde, gilt ab Montag die Maskenpflicht. Andere Bundesländer wie Bayern und Hessen haben die Pflicht bereits eingeführt, "deswegen sind wir dem gefolgt", so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Regelung betrifft dann auch Städte wie Mannheim oder Karlsruhe.

Was muss bei der Maskenpflicht in Baden-Württemberg beachtet werden?

Der Schutz muss Mund und Nase bedecken: „Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen“, sagte Kretschmann. Dabei beruft er sich auf die "allgemeine Meinung der Virologen". Medizinische Masken werden dem medizinischen Personal vorbehalten. Für die Bürger reichen Behelfsmasken, also eine einfach Bedeckung von Mund und Nase.  Wer sich kurzfristig keine Maske besorgen kann, könne auch einen Schal oder ein Tuch als Ersatz nehmen, so Kretschmann. 

Das Land Baden-Württemberg hat auf der Website Tipps zu selbstgebauten Behelfsmasken. Diese finden sich direkt unter www.baden-wuerttemberg.de

Im verlinkten Artikel gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Maskentypen:

Welche Schutzmasken sind sinnvoll?
Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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