Illegale Verkäufe am Sonntag: Vier Kioske in Mannheim erwischt
- Der städtische Ordnungsdienst kontrollierte Kioske in der Mannheimer Innenstadt. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen das Sonntagsverkaufsverbot festgestellt.
- Foto: Stadt Mannheim
- hochgeladen von Wochenblatt Redaktion
Mannheim. Mehrere Kioskbetriebe in der Innenstadt sind am Sonntag, 19. April, kontrolliert worden. Die Stadt überprüfte die Einhaltung des Sonntagsverkaufsverbots und stellte dabei in allen geprüften Betrieben Verstöße fest.
Wie die Stadt Mannheim mitteilt, hatte der städtische Ordnungsdienst sieben Kioske aufgesucht. Drei davon waren zum Kontrollzeitpunkt geschlossen. Vier Betriebe wurden überprüft, darunter zwei, die zusätzlich als Internetcafé betrieben wurden.
Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen betont die Bedeutung der Kontrollen. Das Sonntagsverkaufsverbot schütze Beschäftigte und sichere faire Wettbewerbsbedingungen. Regeln müssten für alle gleichermaßen gelten.
Was bei den Kontrollen auffiel
In beiden Internetcafés fehlten vorgeschriebene Sperren zu Glücksspiel- und Pornoseiten. In einem Betrieb waren zudem Barzahlungen ohne ordnungsgemäße Verbuchung möglich. Nach Belehrung durch den Ordnungsdienst schlossen beide Betriebe freiwillig.
Darüber hinaus stellten die Kontrolleure in allen vier Betrieben Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz fest. Verkauft wurden unter anderem Hygieneartikel und Handyzubehör, die sonntags nicht erlaubt sind. In zwei Fällen wurden Waren zudem unzulässig mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent abgerechnet.
Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich
Alle festgestellten Verstöße werden angezeigt. Steuerrechtliche Auffälligkeiten gehen an die Finanzbehörde. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung lädt die Betreiber zusätzlich zur Belehrung vor, da vor Ort meist nur angestelltes Personal anwesend war. Nachkontrollen sind angekündigt. Bei erneuten Verstößen drohen weitere verwaltungsrechtliche Schritte. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Diese Ausnahmen gelten sonntags
Kioske zählen rechtlich zum Einzelhandel und müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Gesetz erlaubt nur wenige Ausnahmen für begrenzte Zeiträume:
- Frische Milch für bis zu drei Stunden
- Konditor- und frische Backwaren für bis zu drei Stunden
- Blumen für drei Stunden, an bestimmten Feiertagen bis zu sechs Stunden
- Zeitungen und Zeitschriften für bis zu sechs Stunden
Apotheken sowie Verkaufsstellen mit Sonderregelungen an Tankstellen oder Bahnhöfen waren nicht Teil der Kontrollen. Die Stadt kündigt weitere Schwerpunktkontrollen an Sonntagen in den kommenden Wochen an.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |