Bundeswehr-Großübung "Orange Road": Das gilt für andere Verkehrsteilnehmer
- Kolonnen der Bundeswehr gelten gesamt als ein Verkehrsteilnehmer
- Foto: Bundeswehr / Max Schulz
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Die Bundeswehr kündigt für den Zeitraum von Sonntag, 20. April, bis Donnerstag, 30. April, die Großübung ORANGE ROAD im Raum Bruchsal, Speyer, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Kehl an.
Rund 850 Soldatinnen und Soldaten trainieren dabei gemeinsam mit polizeilichen und nicht-polizeilichen Sicherheitsorganisationen sowie ehrenamtlichen Kräften verschiedene Szenarien der Landes- und Bündnisverteidigung. Inhalte der Übung sind unter anderem militärischer Verkehrsdienst, Gewässerübergänge, das Sichern und Erkunden von Räumen, Aspekte des Kriegsgefangenenwesens nach humanitärem Völkerrecht sowie Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur, wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz berichtet.
Besondere Verkehrsregeln bei Kolonnen
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ist während der Übung mit verstärktem Militärverkehr und deutlich sichtbaren Truppenbewegungen zu rechnen. Bundeswehrfahrzeuge können in Kolonnen unterwegs sein. Diese gelten verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug und dürfen an Ampeln, Kreisverkehren und Kreuzungen zusammenbleiben. Ein Einscheren in Kolonnen ist nicht erlaubt, Überholen ist in der Regel nur auf mehrspurigen Straßen oder Autobahnen möglich. Die Polizei bittet die Bevölkerung, grundsätzlich Abstand zu halten.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |