Rückkehr der Wölfe: Wege zu einem harmonischen Zusammenleben

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NABU. Seit 25 Jahren leben bei uns wieder Wölfe in Deutschland. Ein großer Erfolg für den Artenschutz: Heute leben über 200 Rudel in Deutschland, vier von ihnen in Rheinland-Pfalz. Doch trotz dieser positiven Entwicklung ist der Schutz des Wolfes weiterhin notwendig.
„Die Rückkehr der Wölfe zeigt, dass Artenschutzmaßnahmen wirken können, wenn sie ernst genommen und alle Betroffenen mit ins Boot geholt werden“, sagt Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin vom NABU Rheinland-Pfalz, „Trotzdem ist das konfliktarme Nebeneinander von Wolf und Mensch kein Selbstläufer: Politische Forderungen etwa nach aktiver Bejagung werden die Notwendigkeit von Herdenschutz nicht ersetzen können.“
Wölfe lernen durch menschliche Bejagung nicht, mehr Abstand zu Weidetieren zu halten, da von den Tieren keine Gefahr für sie ausgeht. Die Lösung liegt im konsequenten Herdenschutz. Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass Herdenschutz vor allem durch Elektrozäune gut geeignet ist, Wölfe auf Distanz zu halten. Die allermeisten Risse finden auch heute noch an schlecht geschützten oder ganz ungeschützten Weiden statt. So stellt sich die Situation auch in Rheinland-Pfalz dar. Neben dem Leuscheider und Hachenburger Rudel, wurde 2024 offiziell das Puderbacher Rudel bestätigt, welches sich nach DNA-Analysen vom benachbarten Hachenburger Rudel abgrenzt. Das vierte rheinland-pfälzische Rudel lebt in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell an der Grenze zum Saarland. In den sogenannten Wolfspräventionsgebieten werden vom Land Herdenschutzzäune und auch die laufenden Kosten gefördert. „In Rheinland-Pfalz haben wir mit einer Hundert-Prozent-Zaunförderung eine der höchsten Förderquoten in ganz Deutschland und somit einen guten Anreiz um effektiven Herdenschutz zu betreiben, dann darf dieser auch eingefordert werden. Auch für die Beratung und die Förderanträge sind wir mit dem Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO) im Vergleich mit anderen Bundesländern gut aufgestellt“, sagt Kuckuk.
Die Herabstufung des Wolfes nach europäischer FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ erfolgt nicht auf Basis wissenschaftlicher Daten, sondern ist ein gefährlicher Präzedenzfall von Klientelpolitik. Das EU-Recht schreibt weiterhin vor, dass der Wolf in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht und vor allem gehalten werden muss. Ein Freifahrtschein zur Jagd besteht somit nicht. Deshalb kann der NABU auch nicht nachvollziehen, wieso der Wolf ins rheinland-pfälzische Jagdgesetz aufgenommen wird. „Zum einen gilt ohnehin eine ganzjährige Schonfrist, da der Wolf noch nicht in einem guten Erhaltungszustand ist. Zum anderen gibt es nach dem Bundesnaturschutzgesetz bereits die Möglichkeit verhaltensauffällige Wölfe, die ausreichenden Herdenschutz mehrfach überwinden, durch eine Abschussgenehmigung gezielt zu entnehmen. Die zusätzliche Berücksichtigung eines weiteren Gesetzes und die Abstimmung mit der Jägerschaft verkomplizieren das Wolfsmanagement nur unnötig, erst recht wenn mehr Bürokratieabbau gefordert wird. Gerade der illegale Abschuss der Wölfin GW4599f vor wenigen Monaten im Kreis Altenkirchen zeigt, dass immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierart lernen“, sagt Ann-Sybil Kuckuk und fordert eine konsequente Aufklärung des Falls mit entsprechenden Konsequenzen.red
Autor:
Karin Hoffmann
aus Ludwigshafen
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