Mit guter Vorbereitung geht es auch mit dem Haustier in den Urlaub
Mit vier Pfoten in den Urlaub

Wenn die Katze nicht mit in den Urlaub kommt, sollte sie in den eigenen Wänden betreut werden. Dort fühlt sie sich am wohlsten. | Foto: Casey Wilson/Pixabay
  • Wenn die Katze nicht mit in den Urlaub kommt, sollte sie in den eigenen Wänden betreut werden. Dort fühlt sie sich am wohlsten.
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Haustier. Ob Hund, Katze oder Frettchen, wer mit seinem tierischen Familienmitglied verreist, muss eine ganze Menge an Vorbereitungen treffen. Vom Heimtierausweis über vorgeschriebene Impfungen bis hin zum korrekten Transport sollten Herrchen und Frauchen frühzeitig mit der Reiseplanung beginnen. Auch wer sich bereits daheim informiert, an welche Strände beispielsweise auch Vierbeiner dürfen oder in welchen Museen sie draußen warten müssen, ist klar im Vorteil. Die ARAG Experten geben im Folgenden Tipps, worauf zu achten ist, damit der Urlaub für alle Beteiligten zum Highlight des Jahres wird.

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dürfen nicht mehr als fünf Heimtiere, dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen, mit in den Urlaub. Sonst erwecken die Tierbesitzer den Anschein, sie wollten mit den Vierbeinern Handel betreiben. Es gibt nach Auskunft der ARAG aber Ausnahmen. Wenn man beispielsweise zu Wettbewerben oder Sportveranstaltungen reist, darf man auch mit mehr als fünf Tiere reisen, wenn sie mindestens sechs Monate alt sind. Zudem benötigen die Besitzer einen schriftlichen Nachweis, dass die Tiere für die entsprechende Veranstaltung registriert sind.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein europäischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument werden die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropäisches Land reisen möchte, sollte sich nach Angaben der Experten direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.

Die Tollwutimpfung ist obligatorisch vorgeschrieben und als Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gültig. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgeführt worden sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. In einigen europäischen Ländern genügt die einfache Art der Tollwut-Impfung nicht. Wer nach Irland, Malta, Finnland oder ins Vereinigte Königreich reist, benötigt eine so genannte Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis. Diese Bestimmung darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und muss mindestens drei Monate vor Einreise erfolgen. Für diese Länder gelten auch verschärfte Anforderungen an Bandwurmbehandlungen.

Wenn per Auto verreist wird raten die Experten zu einer fest verankerten Transportbox oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank. Auch ein extra Hundesitz, der auf dem Rücksitz befestigt wird, ist eine Variante für den sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit, zumindest für Hunde, ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner auf dem Rücksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht für Tier besteht nach Auskunft der Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, sowie herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 StVO). Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt.

Strengere Vorschriften wird es im Flugverkehr geben. Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen erst gar keine Tiere mit. Dürfen Vierbeiner mitfliegen, fallen Gebühren für sie an und sie müssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dürfen nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm mit in die Flugkabine, größere Tiere reisen im Laderaum. ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie zum Beispiel Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier.

Während Hunde noch eher unkomplizierte Reisebegleiter sind und am meisten unter dem Trennungsschmerz vom Herrchen oder Frauchen leiden würden, ist es ratsam, Katzen in den eigenen vier Wänden betreuen zu lassen. Sie fühlen sich in einer vertrauten Umgebung am sichersten. Auch Vögel und andere Kleintiere reagieren auf Klimaveränderungen sehr sensibel und sollten auf jeden Fall zu Hause gelassen werden. ps

Weitere Informationen:
Mehr Informationen zu diesem und anderen Themen im Internet auf 
www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Autor:

Christopher Gödtel aus Kaiserslautern

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