GKV
Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2022

Mit ihren vorläufigen Finanzergebnissen weisen die 96 gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2022 einen Überschuss von rund 451 Mio. Euro aus.
Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 10,4 Mrd. Euro bzw. rund 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Der Gesundheitsfonds verbuchte einen Überschuss von rund 4,3 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrug zum Stichtag 16. Januar 2023 rund 12,0 Mrd. Euro. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist bereits vorgesehen, dass von den Finanzreserven der Krankenkassen rund 2,5 Mrd. Euro und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 4,7 Mrd. Euro zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2023 herangezogen werden.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach:
„Der moderate Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass die Finanzen der GKV mit dem ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro zielgenau stabilisiert wurden. Mit den Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes haben wir zudem die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor hohen Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel 2023 geschützt. Dabei bleibt das hohe Niveau und die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland für alle Versicherten gewahrt.“

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 289,3 Mrd. Euro standen Ausgaben in Höhe von 288,9 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,5 Prozent einen Zuwachs von 4,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Jahresende 2022 lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Mit Ausnahme der Innungskrankenkassen, die ein Defizit in Höhe von 105,7 Mio. Euro erzielten, haben die übrigen Kassenarten Überschüsse erwirtschaftet. Die Überschüsse betrugen bei den Ersatzkassen 349,3 Mio. Euro, bei den Betriebskrankenkassen 113,7 Mio. Euro, bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 49,0 Mio. Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 23,2 Mio. Euro, und bei der Knappschaft 21,9 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verzeichnete im Jahr 2022 einen Überschuss in Höhe von 4,3 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve zum 16. Januar 2023 betrug rund 12,0 Mrd. Euro. Diese Entwicklung hängt maßgeblich damit zusammen, dass sich die GKV-Beitragseinnahmen mit einem Zuwachs von 4,4 Prozent deutlich besser entwickelt haben, als in der Prognose des Schätzerkreises von Oktober 2021 erwartet wurde. Durch die vom Gesetzgeber im vergangenen Jahr beschlossene Reduzierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds werden ca. 4,7 Mrd. Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt und für höhere Zuweisungen der Krankenkassen im Jahr 2023 genutzt.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trug der Bund im Jahr 2022 einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fielen insbesondere Aufwendungen für Corona-Testungen und für Impfungen gegen COVID-19 im Rahmen der Coronavirus-Impf- und Testverordnung sowie Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser. Insgesamt wurden rund 21,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im vergangenen Jahr 2022 bei einem Versichertenzuwachs von 0,5 Prozentpunkten einen absoluten Zuwachs der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 4,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 4,3 Prozent, die Verwaltungskosten um 7,2 Prozent. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einzelner Krankenkassen zurückzuführen, was den Jahresanstieg entsprechend beeinflusst hat.

Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (14,6 Prozent), bei den Fahrkosten (11,0 Prozent) sowie im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (10,7 Prozent). Der Anstieg bei den Schutzimpfungen ist auf die Ausgaben für Impfstoffe und dabei vorrangig auf die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe (Impfungen gegen Gürtelrose) zurückzuführen. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter; diese wurden im Jahr 2022 vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert.

Die Ausgaben für Heilmittel erleben mit 7,0 Prozent weiterhin einen Aufwuchs, der sowohl auf Vergütungsanpassungen zum Beginn des Jahres als auch auf die hohen unterjährigen Preisabschlüsse des Vorjahres zurückzuführen ist. Mit einem Anstieg von 6,0 Prozent entwickeln sich die Ausgaben für Hilfsmittel etwas dynamischer als die Gesamtausgaben. Im Bereich Krankengeld entwickeln sich die Ausgaben mit 8,1 Prozent überdurchschnittlich. Dazu trägt auch der Anstieg der krankengeldberechtigten Mitglieder in Höhe von 1,1 Prozent bei. Die Aufwendungen für Kinderkrankengeld liegen mit rund 540 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.

Der Anstieg der Arzneimittelausgaben lag mit 4,8 Prozent wie auch in den vergangenen Jahren über dem durchschnittlichen Anstieg der gesamten Leistungsausgaben. Dies entspricht einem Plus von rund 2,2 Milliarden Euro. Seit dem Jahranfang 2023 greifen im Bereich der Arzneimittelausgaben die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welche eine Verlangsamung der Ausgabendynamik in diesem Bereich bewirken.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2022 um 3,4 Prozent und damit weniger stark als der Durchschnitt der Leistungsausgaben gestiegen. Der Anstieg entspricht einem Plus von rund 1,5 Milliarden Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Korrekturmaßnahmen, welche ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigieren, im 1. Halbjahr 2022 ausgabendämpfend wirkten.

Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind mit einem Anstieg von 2,8 Prozent, was einem Plus von rund 2,3 Milliarden Euro entspricht, weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen. Dies dürfte vorrangig auf eine weiterhin stagnierende oder gar rückläufige Mengenentwicklung zurückzuführen sein. Im Jahr 2020 wurden die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert. Nach einem Anstieg von 13,9 Prozent im Jahr 2021 verbuchten die Krankenkassen im Jahr 2022 einen weiteren Ausgabenzuwachs von 10,0 Prozent.

Bei der Interpretation der vorläufigen Rechnungsergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Auch die Aufwendungen für das Pflegebudget im Krankenhaus sind aufgrund der für einen Teil der Krankenhäuser noch nicht vorliegenden Abschlüsse der Verhandlungspartner vor Ort teilweise von Schätzungen geprägt.

Weitere Entwicklung

Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2022 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2023 Mitte Juni 2023 vorliegen.

Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro stabilisiert werden. Dieser Zuschuss ist in 2023 entfallen. Mit dem am 7. November 2022 verkündeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auch in 2023 eine stabile und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Die Belastungen werden auf verschiedene Schultern verteilt: Neben höheren Bundesmitteln werden Reserven des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen herangezogen sowie Effizienzreserven insbesondere im Arzneimittelbereich gehoben, um den Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen.

Der vom Bundesministerium bekanntgegebene Zusatzbeitragssatz wurde im Jahr 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben. Die von den Krankenkassen erhobenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze können hiervon abweichen. Zum 1. Januar 2023 haben 66 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, bei 25 Krankenkassen ist der Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben. Vier Krankenkassen konnten ihren Zusatzbeitragssatz absenken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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