Neue Corona-Verfügung im Stadt- und Landkreis
Sperrstunde und Alkoholverbot kommen in und um Karlsruhe

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Karlsruhe/Region. Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen haben weitere Auswirkungen für den Alltag in und um Karlsruhe. Im Landkreis wurde der Inzidenz-Wert von 50 überschritten (das "Wochenblatt" berichtete), für die Stadt wird das leider auch in den kommenden Tagen erwartet. Daher erläuterten Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup und Landrat Christoph Schnaudigel, dass für den Stadt- und den Landkreis eine Allgemeinverfügung gemeinsam erlassen wird.

Die Verfügung gilt für den Landkreis ab 24.10.2020, 00.00 Uhr, in der Stadt Karlsruhe soll sie ab Sonntag, 25.10.2020, 00.00 Uhr gelten, hier liegt die "Rechtsverbindlichkeit" noch nicht vor, deshalb "soll"!

Dabei geht's zum Beispiel um die Punkte
- einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
- eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr ("Speise- und Schankwirtschaften müssen von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr geschlossen haben")
- in Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen darf freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetages kein Alkohol außer Haus verkauft werden (Gassenschank).
- In Läden und Geschäften darf freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetages kein Alkohol verkauft werden.
- Auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen darf freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetages kein Alkohol konsumiert werden (Alkoholkonsumverbot).

Im privaten Raum dürfen sich nur noch maximal 10 Personen oder zwei Haushalte treffen! Dies gilt auch dann, wenn es Verwandte sind. Über 10 Personen sind nur dann erlaubt, wenn sie zum gleichen Haushalt gehören.

Eine Maskenpflicht besteht auch auf den Karlsruher Wochenmärkten.

Es gehe darum, Infektionsketten zu unterbrechen, damit die Bürger vielleicht an Weihnachten wieder in in der Lage sind, "dass man vielleicht sogar mit einer größere Familie gemeinsam feiern kann", so Oberbürgermeister Mentrup, der betonte, dass man die Situation nicht abwarten wolle, sondern Hand in Hand mit dem Landkreis handeln wolle: „Wir müssen die Zahlen in den Griff bekommen!"

Hier der Wortlaut der Verfügung in Karlsruhe: https://corona.karlsruhe.de/content/2020-10-23_AV_Sperrstunde-endg%C3%BCltige-Fassung.pdf

Die Dehoga hat angekündigt, die Maßnahme der Sperrstunde gerichtlich klären zu lassen, schließlich sei es nicht belegt, dass Gasthäuser Corona-Infektionsschwerpunkte seien.
 
Diese Allgemeinverfügung im Landkreis Karlsruhe (hier im Link) tritt übrigens automatisch außer Kraft, sobald der Wert der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mindestens sieben Tage in Folge unterschritten wird, spätestens jedoch mit Ablauf des 20. November 2020. Das Landratsamt Karlsruhe wird auf den Eintritt des automatischen Außerkrafttretens vor dem 21. November 2020 durch eine entsprechende Veröffentlichung zusätzlich hinweisen - unter
www.landkreis-karlsruhe.de

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