Altkleidercontainer werden im Stadtgebiet abgezogen: Stadtbildpflege bietet alternative Lösungen an

- Altkleidercontainer haben im Stadtgebiet von Kaiserslautern ausgedient
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Kaiserslautern. Der Alttextilmarkt befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage, da aufgrund schwindender Qualität der Textilien, sinkender Preise für Neuware sowie geopolitischer Veränderungen und Konflikte die Absatzmärkte im Osten und in Afrika eingebrochen sind. Das führt auch in Kaiserslautern dazu, dass gewerbliche Anbieter, die ihre Altkleidercontainer im Stadtgebiet aufgestellt haben, sich aus der Sammlung zurückziehen.
„Anfang Oktober werden Container der privaten Sammler im öffentlichen Raum nicht mehr zur Verfügung stehen“, informiert Andrea Buchloh-Adler, Werkleiterin der Stadtbildpflege Kaiserslautern. Die Stadtbildpflege bietet den Bürgerinnen und Bürgern aber weiterhin eine komfortable Lösung für die Verwertung von Altkleidern und Textilien an.
Zum einen können diese, in Säcken verpackt, auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße, in der Pfaffstraße und in Erfenbach sowie beim Umweltmobil und dem Wertstoffhof der ZAK abgegeben werden. Zum anderen bietet die Stadtbildpflege einen Abholservice für haushaltsübliche Mengen an der Haustür an. Termine können telefonisch unter 0631 3653521, per E-Mail an abholservice@stadtbildpflege-kl.de sowie über die App der Stadtbildpflege vereinbart werden.
Der städtische Eigenbetrieb weist darauf hin, dass Altkleidersäcke an ehemaligen Containerstandorten nicht abgestellt werden dürfen. Das gilt auch für Plastiktüten mit Restmüll, Matratzen und Möbel. Dieser illegale Abfall schädigt die Umwelt und ist zudem ein großer optischer Störfaktor im Stadtbild. 70 Tonnen Müllablagerungen wurden von der Stadtbildpflege im letzten Jahr beseitigt. Die Beseitigungskosten hat die Allgemeinheit getragen.
Die Stadtbildpflege appelliert an alle, die Stadt sauber und attraktiv zu halten und Vermüllungen zu unterlassen. Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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