Wenn nicht drin ist, was drauf steht: Was tun, bei zu wenig Inhalt in abgepackten Lebensmitteln?

Zuhause nachwiegen kann sich lohnen - nicht immer ist in Lebensmittel-Packungen der angegebene Inhalt | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • Zuhause nachwiegen kann sich lohnen - nicht immer ist in Lebensmittel-Packungen der angegebene Inhalt
  • Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Jessica Bader

Ratgeber. Von den Mogelpackungen im Supermarkt sind viele Verbraucher nur noch genervt. Jetzt tut sich ein ganz neues Phänomen auf: Derzeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Beschwerden über zu wenig Inhalt in Lebensmittelpackungen, wie Weichkäse, Nüsse oder Mehl. Ein typisches Beispiel: Im 150 Gramm Becher-Joghurt sind laut Küchenwaage lediglich 130 Gramm enthalten. Käufer:innen verlassen sich auf die angegebene Gewichtsangabe, die so genannte Nennfüllmenge.
„In der Verpackung sollte mindestens die Menge drin sein, die draufsteht“, fordert Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale. „Rechtlich sind jedoch geringfügige Abweichungen bei den Füllmengen zulässig.“
Geregelt sind diese Toleranzgrenzen in der Fertigpackungsverordnung. Verpackungen mit 100 bis 200 Gramm oder Milliliter dürfen beispielsweise 4,5 Prozent weniger Inhalt haben als angegeben. „Ist der 150-Gramm-Becher nur mit 143,25 Gramm Joghurt gefüllt, liegt das noch im gesetzlichen Rahmen“, so Ludwig. „130 Gramm Inhalt sind allerdings definitiv zu wenig.“
Die Fertigpackungsverordnung sieht zudem das Mittelwertprinzip vor. Demnach dürfen einzelne Packungen innerhalb der Toleranzgrenzen weniger enthalten, wenn dies durch mehr Gewicht in anderen Packungen ausgeglichen wird. Der Mittelwert innerhalb der Charge muss stimmen. Die Angabe der Nennfüllmenge auf der Verpackung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Herstellung des Lebensmittels. Mögliche Austrocknungsverluste im Laufe der Lagerung, beispielsweise bei Brot, werden nicht berücksichtigt. Wegen dieser Vorgaben und der Messungenauigkeit haushaltsüblichen Waagen können Privatpersonen selbst nicht prüfen, ob der Hersteller die Toleranzgrenzen eingehalten oder die Verpackung gesetzeswidrig unterfüllt hat. 

Unterfüllung melden

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, zu gering befüllte Verpackungen bei den Eichbehörden der Bundesländer zu melden. Diese führen stichprobenartig amtliche Füllmengenkontrollen bei den Herstellern durch. Eine Liste mit Adressen der Eichämter ist unter www.eichamt.de zu finden.

Mehr zum Thema Verbraucherschutz

Shrinkflation - Gummibärchen, Chips, Käse - die Abzocke mit der Mogelpackung im Supermarkt
Die Verbraucherzentrale stellt sich vor
Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

Heike Schwitalla auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

87 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Eine Schiffsreise nach Südostasien lädt dazu ein, die Vielfalt des Kontinents zu erleben und die Reiseziele der Regionen Asiens mit allen Sinnen zu erfahren. Aber Achtung: Die Faszination Südostasien ist ansteckend | Foto: tawatchai1990/stock.adobe.com
5 Bilder

Reise nach Südostasien: Unvergessliche Abenteuer erleben

Reise Südostasien. Die pulsierenden Metropolen Asiens wie Hongkong, Bangkok in Thailand oder Singapur, die alte verbotene purpurne Stadt in Hue (Vietnam), perlweiße Strände in Koh Samui, die lauten und lebendigen Altstadtgassen von Hanoi und noch so viel mehr erleben die Passagiere einer Reise nach Südostasien mit den Kreuzfahrtfreunden aus der Pfalz. Mit anderen Menschen auf einer Kreuzfahrt, die diese außergewöhnlichen Abenteuer ebenfalls erleben und teilen. Faszination Südostasien: Per...

Online-Prospekte aus Germersheim und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.