Corona-Tests für Reiserückkehrer im Landkreis Germersheim
Test- und Quarantänepflicht nach Urlaub in Risikogebieten

Symbolfoto | Foto: fernando zhiminaicela /Pixabay

Landkreis Germersheim. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Personen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. (www.corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln)
Eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird voraussichtlich in dieser Woche rechtsverbindlich. Bislang müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nur beim Gesundheitsamt melden.Generell können sich Reiserückkehrer innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise gemäß der aktualisierten Testverordnung des Bundesministerium für Gesundheit auf COVID-19 testen lassen. Dafür wenden sich die betroffenen Personen direkt an ihre Hausärzte, niedergelassenen Ärzten oder die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung. Infos zur Arztsuche gibt es hier www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus.

Alternativ dazu bietet die Kreisverwaltung Reiserückkehrern aus Risikogebieten und/oder Reiserückkehrern mit dem Wunsch auf einen Covid-19-Test an, sich über ein Online-Formular zu melden, um so das weitere Prozedere zu klären. Das Formular liegt auf der Homepage der Kreisverwaltung oder ist direkt erreichbar. Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden sich zeitnah zurück, um gegebenenfalls einen Termin für eine Testung zu vereinbaren. In diesem Gespräch wird zudem mitgeteilt, wo die Testung erfolgen kann.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass unbedingt als erster Schritt eine Kontaktaufnahme über den genannten Weg erfolgen muss. Ein persönliches Erscheinen  im Gesundheitsamt oder der Corona-Ambulanz ist nicht zielführend.

Für  weitere Fragen erreichen Bürger das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter  07274 53131.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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