Tipp für Verbraucher
Kauf von Elektronik oft an unnötige Versicherung gekoppelt

Unterhaltungselektronik zu Weihnachten | Foto:  Jan Vašek auf Pixabay
  • Unterhaltungselektronik zu Weihnachten
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  • hochgeladen von Heike Schwitalla

Germersheim.  In der Pandemie-Zeit ist die Nachfrage nach Unterhaltungselektronik geradezu explodiert. Manch ein Onlinehändler oder Elektromarkt macht sich die Nachfrage in der Vorweihnachtszeit und die Angebotsknappheit zunutze und verkauft die neueste Generation von Videospielekonsolen nur mit einer zusätzlichen Geräteversicherung, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Kosten für diese sogenannte Garantie werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Sie liegen je nach Wert des Geräts und Laufzeit des Vertrages zwischen 50 bis 100 Euro.
„Diese Geräteversicherung ist größtenteils nutzlos, denn sie deckt oft nur Produktions- oder Materialfehler ab. Diese Mängel sind aber in den ersten beiden Jahren durch die gesetzliche Gewährleistung ohnehin abgedeckt“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Vor Beschädigungen durch Überspannung oder Sturz oder Diebstahl schützt diese Garantieversicherung oft nicht.“

Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps:

  • Auch wenn die gewünschte Konsole zurzeit nur schwer zu bekommen ist, sollten sich Interessierte nicht unter Druck setzen lassen.
  • Es ist ratsam, Angebote zu vergleichen und bei anderen Anbietern ohne verpflichtende Versicherung zu kaufen.
  • Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät beim Kauf fehlerfrei war. Das Gewährleistungsrecht besteht zwei Jahre lang. Innerhalb dieser Zeit haben Kund:innen ein Recht auf Reparatur oder Neulieferung.
  • Liegt ein Gewährleistungsfall vor, sollte man sich vom Verkäufer nicht mit Verweis auf die Garantieversicherung abwimmeln lassen. Garantien räumen Hersteller von Geräten in der Regel freiwillig ein. In der Ausgestaltung einer Garantie ist der Hersteller frei. Diese Garantien können schlechter sein als das Gewährleistungsrecht.
  • Ist eine Geräteversicherung bereits abgeschlossen, kann man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wichtig: Das Widerrufsschreiben sollte am besten per Einschreiben an den Versicherer geschickt werden und man sollte sich den Erhalt bestätigen lassen.
  • Wer eine Geräteversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher gut informieren und das Kleingedruckte lesen. Sonst zahlt man im Zweifel drauf.

Weitere Informationen rund um Geräteversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite  

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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