Zukunftssicher: Vereinbarung zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) langfristig gesichert
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GER, DÜW, SP, LD, NW. Die Jugendämter der Städte Landau, Neustadt an der Weinstraße und Speyer sowie der Landkreise Bad Dürkheim und Germersheim haben eine gemeinsame Zweckvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) langfristig zu sichern, Fachkompetenzen zu bündeln und die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Die Vereinbarung schafft eine Verantwortungsgemeinschaft der beteiligten Jugendämter, um eine verlässliche Unterbringung, Versorgung und Betreuung junger Geflüchteter zu gewährleisten, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen.
Koordination durch Speyerer Jugendamt
Als Standort einer Landeserstaufnahmeeinrichtung übernimmt das Jugendamt der Stadt Speyer eine zentrale Rolle. Es wird künftig federführend für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII zuständig sein. Dazu gehören Altersfeststellung, medizinische Untersuchungen, die Organisation einer sicheren Unterbringung sowie die Weiterleitung relevanter Daten an die Landesstellen.
Speyers Bürgermeisterin Monika Kabs betont die Verantwortung ihrer Stadt: „Als Stadt mit Erstaufnahmeeinrichtung ist es für uns selbstverständlich, jungen Menschen, die oft unter dramatischen Umständen nach Deutschland gekommen sind, einen sicheren Start zu ermöglichen. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass die Erstversorgung in qualifizierten Strukturen erfolgt und anschließend nahtlos in die weitere Betreuung übergeht.“
Clearingphase und Anschlussmaßnahmen
Nach der Erstaufnahme übernimmt eines der Partnerjugendämter entsprechend der Landesverteilungsquote die Clearingphase (§ 42 SGB VIII). In diesem Schritt werden Herkunft, Unterstützungsbedarf, schulische Perspektiven und familiäre Kontakte ermittelt – als Grundlage für langfristige Hilfen. Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen unterstreichen den Stellenwert der Zusammenarbeit: „Die Unterzeichnung dieser Zweckvereinbarung setzt ein deutliches Zeichen für die Stärke und Solidarität kommunaler Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es unerlässlich, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, Ressourcen zu bündeln und sich gegenseitig zu unterstützen, um jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen bestmögliche Hilfe und Perspektiven zu bieten.“
Regelungen zu Quoten, Finanzierung und Kommunikation
Die Vereinbarung orientiert sich an den landesweit geltenden Aufnahmequoten und stellt eine faire Verteilung der Jugendlichen sicher. Die Finanzierung erfolgt über Fallkostenpauschalen des Landes, deren Aufteilung vertraglich geregelt ist. Zudem sind regelmäßige Kooperationsgespräche und feste Ansprechpersonen in jedem Jugendamt vorgesehen, um eine reibungslose Kommunikation und Weiterentwicklung der Strukturen zu gewährleisten.
Signal für nachhaltige Jugendhilfe
Mit dieser Zweckvereinbarung setzen die Städte und Landkreise ein klares Zeichen für interkommunale Zusammenarbeit. Der Ansatz soll helfen, soziale Verantwortung zu teilen und jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen eine Perspektive zu geben. Die Vereinbarung tritt nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung der beteiligten Kommunen in Kraft.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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